Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)
Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809
Die Artillerie im Jalire 1809. 61 die sechspfündigen Kavalleriekanonen und endlich die sieben- pfündigen ordinären und Kavalleriehaubitzen. Die Verfassung des Ausrüstungsentwurfes oblag unter Leitung des Generalartilleriedirektors dem Hauptzeugamte; in der Zeit, als letzteres aufgehoben war, d. i. von 1801—1809, dem Feldzeugamte. Hiefür wurden dem Artilleriedirektor vor Beginn des Feldzuges der Schauplatz desselben und die Stärke und Einteilung der aufzustellenden Armee bekanntgegeben. So wie heute waren aber schon im Frieden alle Kriegsschauplätze, welche in Betracht kommen konnten, bezüglich ihrer Verhältnisse erwogen und die auf denselben zu verwendenden Truppen der Zusammensetzung und Zahl nach beiläufig bestimmt. Daher waren von der Artilleriedirektion schon im Frieden die nötigen Vorbereitungen getroffen, welche die Mobilmachung der Armee beschleunigen konnten. In den Artilleriedepositorien der verschiedenen Länder, namentlich Österreich, Böhmen und Mähren, waren unter Obhut des Feldzeugamtes die Geschütze für jene Truppen verteilt, welche in diesen Ländern mobilisieren sollten. Es waren die Artilleriekompagnien bestimmt, welche zur Bedienung der Geschütze erforderlich waren. In Rücksicht darauf war auch ihre Friedensdislokation eingeteilt. Die Beschirrung der Artilleriepferde wurde gleichfalls in den Depositorien hinterlegt, ebenso die Munitionskarren und Wagen dort vorbereitet. Nur Fourage-, Bagage- und Proviantwagen stellte das Fuhrwesen bei, dem auch die Beschaffung der Pferde und Fahrmannschaft oblag. Reichte dieses bezüglich letzterer beiden mit dem eigenen Stande nicht aus, so griff man zur Werbung und Stellung vom Lande. Unbedingt aber mußte die Geschützbespannung, weil geschult, vom Fuhrwesen selbst beigestellt sein. Bei Übernahme der Liniengeschütze gab die Infanterie die hiezu nötigen Handlanger. Die Handlanger für die Reserveartillerie wurden vom Handlangerkorps1), und wenn ein solches nicht bestand, vom J) Bei seinem ersten Erscheinen 1758 Artillerieregiment, später Arfcilleriefüsilierbataillon, 1809 Handlangerkorps genannt.