Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
74 Die Ausmarschierten sollten auf fünf Tage mit Lebensmitteln versehen werden 1). DiesesXProject gelangte jedoch nicht zur Durchführung und gelangten als Ersatz nur drei Freiwilligen-Jäger-Bataillone zur Aufstellung2). Im Jahre 1809 wurde, abgesehen von der Bildung der theilweise aus der Landwehr formierten Legion Erzherzog Carl3), noch die 14 Compagnien starke Prager Bürger-Garde um 2 Grenadier-Compagnien vermehrt4), gelangte jedoch nicht zur Verwendung. 8. Mähren. In älteren Zeiten waren, wie bereits erwähnt, die für die Länder der böhmischen Krone im allgemeinen gütigen Bestimmungen über die Landes- Vertheidigung auch für Mähren massgebend. Nach der Vereinigung dieser Länder mit dem Hause Habsburg, wobei Mähren als selbständige Provinz seine eigene politische Verwaltung erhielt, wurden auch hier diese Anstalten zumeist nach den für die Erblande gütigen Vorschriften geregelt, wobei es sich insbesondere gegen Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts ergab, dass die Vorkehrungen zur Landes- Vertheidigung erst im Momente der höchsten Gefahr, wo ein grosser Theil der Bevölkerung schon die Flucht ergriffen hatte, getroffen wurden, daher unzureichend waren, was eine wiederholte Verheerung des Landes durch einbrechende feindliche Scharen zur Folge hatte. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts trat das Aufgebot mehrmals, theils zum Schutze der eigenen Grenzen, theils zur Unterstützung des bedrängten Nachbarlandes Nieder-Oesterreich in Verwendung8). In dem Kampfe, welcher zwischen Kaiser Rudolph II. und seinem Bruder, dem Erzherzoge Matthias ausgebrochen war, standen die von den mährischen Ständen aufgebotenen Truppen auf Seite des letzteren. Ebenso schlossen sich die Stände 1619 den böhmischen Empörern unter Thurn gegen Kaiser Ferdinand II. an. Die von ihnen aufgebotenen Truppen 6) bestanden aus einem Regiment zu Fuss, dessen Commandant Obrist Albrecht von Waldstein (der spätere Generalissimus) vergeblich versucht hatte, dasselbe in der Treue für den Kaiser zu erhalten ?); ferner aus zwei Regimentern zu Ross unter den Obristen Nachod und Sedlnicky8). In den Jahren 1639—1645 wurde das Land wiederholt von den Streifzügen der Schweden heimgesucht, was wiederholte partielle Einberufungen der Aufgebote zur Folge hatte9), doch hatten mehr noch die Bürger einiger *) *) Siehe im übrigen: Nosinich, ,,Ueber Bildung und Verwendung des Landsturmes in Oesterreich”, enthalten in „Streffleur”, X. Jahrgang 1869, II. Band ; ferner F. A. 1805. 2) Siehe II. Band, Seite 521. 3) Siehe II. Band, Seite 461. 4) Die erste derselben erhielt eine über 90 Jahre alte Fahne mit einem silbernen Löwen im rothen Felde. (Müller, ,,Die österreichische Armee u. s. w.”. II. Band, Seite422.) 5) In ersterem Falle mussten je zwei Kreise durch 14 Tage die G-renze bewachen, nach welcher Zeit eine Ablösung durch die Aufgebots-Mannschaft anderer Kreise stattfand. (Nosinich, in „Stretfleur” 1864, II. Band, Seite 258.) Ob dieselben wie in Böhmen auch theilweise durch Werbung aufgebracht wraren, lässt sich nicht feststellen. 7) Waldstein verliess infolgedessen das Regiment und stellte sich dem Kaiser zur Verfügung; das Regiments-Commando übernahm Friedrich von Teuffenbach, der nach Niederwerfung der Empörung zu Innsbruck als Rebell enthauptet wurde. 8) Auch Obrist Nachod hatte versucht, das Regiment dem Kaiser zu erhalten; nach seinem Abgang ühernahm Ladislaus von Zierotin das Commando desselben; 1620 führte dasselbe Obrist Kaplif. Nach Niederwerfung der Empörung wurden diese beiden Reiter-Regimenter 1621 in kaiserlichen Dienst übernommen und die Obriste Nachod und Khuen zu Commandantén derselben bestellt. s) Das 1648 unter Paul Liechtenstein versammelte Aufgebot wurde jedoch mehr zur Unterwerfung der rebellierenden Walachen in den östlichen Grenz-Gebieten verwendet, welche sich an den mit den Schweden verbündeten Fürsten Rákóczi angeschlossen hatten.