Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

75 festen Plätze (Bürgerwehren) Gelegenheit, sich bei Abwehr feindlicher An­griffe auszuzeichnen. Den ersten Bang unter diesen Städten nahm Brünn ein, welches, im Jahre 1638 zur Landeshauptstadt erhoben, im Jahre 1643 eine sechstägige Belagerung durch die Schweden mit Standhaftigkeit abwehrte, bis Gallas den Entsatz bewirkte, mit noch grösserer Auszeichnung aber 1645 unter Obrist de Souches vom 26. April bis 23. August einer erneuerten Belage­rung heldenmüthigen Widerstand entgegensetzte1). Im Jahre 1647 wurden Theile des Aufgebotes bei der Belagerung von Iglau verwendet. ln späteren Zeiten erfolgte die Kepartierung der zu stellenden Mannschaft auf die Herrschaften und Gemeinden nach der Zahl der „Lahnen” (Wirt­schaften), so dass je nach der Gefahr von jeder zehnten, fünften oder dritten Lahne ein Musketier mit Untergewehr2), ausserdem von jeder zehnten Lahne ein bewaffneter Beiter (Dragoner) sammt Pferd zu stellen war. Befreiung von der Stellung konnte, wie es manchmal bewilligt wurde, durch Erlag einer Ablösungs-Summe, die z. B. 1670 mit 12 Gulden für den Fuss-Kneclit und 40 fl. für den Beiter bemessen war, erlangt werden3). Das ganze Aufgebot, welches in einzelnen Fällen durch den Kaiser im Einvernehmen mit den Ständen, sonst durch diese allein einberufen und von den Kreis-Hauptleuten geleitet wurde, war zumeist unter die Befehle des im Lande commandierenden kaiserlichen Generals gestellt, und nur in Aus­nahmsfällen ein eigener Land-Obrist bestellt 4). Ausser den allgemeinen erfolgten häufig locale Aufgebote zum Schutze eines oder des anderen bedrohten Punktes oder zum Schanzbau an denselben3). Zeitweilig hielten die Stände auch eigene Abtheilungen für den Grenz- Cordons-Dienst (Walachen, Portatschen3), Haydueken u. s. w.) durch längere Zeit unter den Waffen. Alarmsignale waren in ähnlicher Weise wie in Ober-Oesterreich ver­einbart. Ein ganz selbständiges Aufgebot bildete infolge alter Privilegien jenes der Unterthanen des Bischofs von Olmütz, das wiederholt mit jenem des Brunner oder Olmützer Domcapitels vereinigt wurde. Die Bewohner der grösseren Städte sorgten meist selbst für die In­standsetzung der Befestigungen, wobei sie theils durch Natural-Leistungen von den Landgemeinden, theils 1706 durch Zuschüsse aus den Landes-Defen- sions-Geldern unterstützt wurden. Auch betheiligten sich die Bürger mehrerer Orte im Falle der Gefahr wiederholt mit grosser Opferwilligkeit an der Vertheidigung derselben. Auf dem flachen Lande wurden oft die Schlösser in Verth ei digungsstand gesetzt, aus den Unterthanen eine wehrhafte Besatzung gebildet, und dienten diese Schlösser in manchen Fällen der Landbevölkerung als Schutz gegen die Kaubzüge der das Land bedrohenden feindlichen Scharen. Als 1663 das Land wiederholt von den Baubzügen der Türken aus Ungarn, die mitunter weit in das Innere desselben vordrangen, verheert wurde, erfolgte zwar das Aufgebot und sollte von jeder zehnten Lahne ein Mann zu Fuss, dann, wenn es che Noth erfordern würde, von 3 Lahnen ein Musketier mit Ober- und Untergewehr, und von je 15 Lahnen ein Beiter in Bereitschaft gehalten werden; da jedoch der grösste Theil der Bevölkerung sich bereits *) *) Näheres hierüber in: D’ Elvert, ,,Die Schweden vor Brünn”. 2) Mitunter mussten dieselben auch mit Obergewehr und Munition versehen sein. 3) ,,Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen”, I. Band, Seite 439. 4) lm 15. Jahrhunderte unterstand dasselbe dem Landes-Hauptmann, welchem acht Kriegsräthe zur Seite standen. (Nosinich, in ,,Streffleur” 1864, II Band, Seite 258.) 5) Hiezu wurden öfters die im Olmützer und Hradischer Kreise ansässigen ..Walachen” verwendet; ebenso die Jäger und Heger der Herrschaften zur Landes-Yer- theidigung herangezogen. 6) Eine Art Gendarmerie, aus welcher gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Grenz- Cordon hervorgegangen.

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