Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
68 Im Jahre 1809 wurden wie in den übrigen Erblanden auch hier vier Landwehr-Bataillone aufgestellt, ferner das 2. innerösterreichische Frei- Bataillon durch Werbung im Lande completiertx). Ausserdem wurde nach dem Rückzüge der kaiserlichen Haupt-Armee durch den General-Commissär Pichl die Landes-Yertheidigung mit erneuerter Aufbietung von Schützen- und Sturm-Compagnien organisiert2); doch beschränkte sich diese Massregel nur auf die sogenannten „Gebirgs-Lande”, den Pinzgau und Pongau, da die Bewohner der Hauptstadt und angrenzenden Bezirke sich nach dem Einmärsche der Franzosen in dieselbe der neu eingesetzten Regierung unterworfen hatten. Zu den Schützen war jeder einzureihen, der mit einem brauchbaren Gewehre versehen war8) und mit demselben umzugehen wusste, wenn er auch nicht auf einem Schiessstande eingeschrieben war. Wenn die Zahl der Schützen eines Gerichtes 200 überstieg, waren dieselben in zwei möglichst gleiche, sonst in eine Compagnie zu formieren *). Je 18 Mann derselben bildeten eine Corporalschaft, welche mit Rücksicht auf die politische Eintheilung aus den einzelnen Rotten, Vierteln oder Zechen zu bilden war. Ober- und Unterofficiere wurden von den Schützen frei gewählt. Die Löhnung für die Schützen war mit 80 Kreuzern täglich normiert. Alle übrigen Waffenfähigen, mit Ausnahme jener, welche bei grösseren Wirtschaften zur Erhaltung derselben unbedingt nöthig waren, hatten in den Landsturm eingereiht zu werden; doch war im vorhinein bestimmt, dass die Einberufung desselben immer nur auf ganz kurze Zeit und nur dann stattzufinden habe, wenn die Schützen mit dem etwa vorhandenen k. k. Militär nicht imstande wären, den anrückenden Feind aufzuhalten. Der Landsturm hatte unbesoldet zu dienen. Zur Leitung und Organisierung der ganzen Landes-Vertheidigungs-Anstalten bildeten sich in den einzelnen Gerichten eigene Schutz-Deputationen. Eine Anzahl von in dieser Weise organisierten Compagnien nahm nach dem gänzlichen Abzug der kaiserlichen Truppen (Corps Jellacic), unter Führung des Ober-Commändanten Anton Wallner, vielfach im Vereine mit den Tyrolern, an der Vertheidigung der Grenz-Pässe im Mai-Juni theil. Mitte September schlossen die Bewohner des Pinzgaues und Pongaues mit dem Ober-Commandanten von Tyrol, Andreas Hofer, einen Vertrag ab, durch welchen diese Gebiete als „Tyrol einverleibt” erklärt wurden 5). Die Oberleitung der Vertheidigungs-Anstalten übernahmen nun die Tyroler Anführer Haspinger und Speckbacher, und rückten auch eine grössere Anzahl von Tyroler-Compagnien in das Land, doch konnten trotz einzelner kühner Unternehmungen, wie der von Wallner am 25. September unternommene Angriff auf den Pass Strub, wobei er von den Tyrolern unter Firler, Opacher und Wintersteller unterstützt wurde, keine nennens- werthen dauernden Erfolge errungen werden und löste sich die Landesverteidigung mit 20. October auf. Von Unter-Anführern (Compagnie-Commandanten) haben sich besonders ausgezeichnet: die Schützen-Majore Joseph Struber und Peter Sieberer, Hauptmann Steger der Radstädter Schützen, Hauptmann Kettner der Compagnie von St. Johann, Johann Panzl der 2. Saalfeldner u. a. Die vier letztgenannten erhielten (zumeist nachträglich) goldene Ehren-Medaillen. dortigen Schiitzen-Major Hö-rwarter organisiert und in 18 Schlitzen- und 26 Sturm- Compagnien formiert wurde, von welchen auch 14 activ sich an den Kämpfen an den Grenz-Pässen vom 11. bis 31. December betheiligten. *) Dieses nahm unter Commando des Oberstlieutenants Freiherrn von Taxis unter dem Namen ,,Salzburger Jäger” an den Kämpfen in Tyrol theil. 2) Siehe Anhang Nr. 10. 3) Gewehre mit Radschlössern waren nicht zulässig. 4) An Prima-plana zählte eine Schützen-Compagnie: 1 Hauptmann, 1 Ober-, 1 Unterlieutenant, 1 Fähnrich, 1 Feldwebel, 1 Rechnungsführer, 1 Feld-Caplan, 2 Zimmerleute, 1 Tambour, 1 Pfeifer, 1 Chirurg. 5) Die Bewohner des bisher auch zu Salzburg gehörenden Ziller-Thales, sowie des Gerichtes Windisch-Matrei, deren Gebiete Enclaven im Tyroler Lande bildeten, hatten früher schon stillschweigend sich an der Vertheidigung im engeren Verbände mit den Tyrolern betheiligt.