Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

66 Bezüglich der Löhnung wurde verfügt, dass jeder Mann 12 Kreuzer täglich vom Lande (beziehungsweise den Heimats-Gemeinden) und das Brot aus den ärarischen Magazinen erhalten sollte. Nachdem im Jahre 1795 nur eine vorübergehende Einberufung des Landsturmes für einige Tage stattgefunden hatte, bot das Jahr 1796 manchen Abtheilungen desselben Gelegenheit, nicht nur ihre patriotische Opferwillig­keit, sondern auch in directen Kämpfen mit dem Feinde ihre Tapferkeit und Ausdauer zu beweisen. So standen die Ortenauer unter Georg Will in erster Linie hei Auen- heim, das Freiburger Bataillon unter Major Gailuri, dann jenes von Staufen unter Lederle, das Hauensteiner unter Jehle, das Säckingen-Rheinfeldner unter Hirsch im Corps Frelich hei Kenzingen und nahmen diese Bataillone an dem Gefechte bei diesem Orte am 7. Juli ehrenvollen Antheil ‘j. Capitän- Lieutenant Freiherr von Kämmerer des Freiburger Bataillons zeichnete sich besonders aus. Ende Juli wurde der ganze Landsturm entlassen und nur ein kleines Corps schloss sich freiwillig den k. k. Truppen an und stiess später zum Vor­arlberger Landsturm. Nur die theilweise auf ihren Posten verbliebenen Ortenauer nahmen am 16. September den Franzosen 18 erbeutete Kanonen, welche nach Strass­burg transportiert werden sollten, wieder ab. Ende Septepaber durch FZM. Latour erneuert aufgeboten, betheiligten sich Abtheilungen des Landsturmes an den meisten der im October und November am Ober-Rhein stattgehabten Gefechte, wobei sich ein Bataillon unter Major Habershill in jenem bei Emmendingen, eine Abtheilung unter de Messance bei Rheinfeldeu auszeichnete. Das Freiburger Bataillon erhielt in Anerkennung seiner vorzüglichen Haltung eine goldene Medaille an die Fahne und die gleichen Vorrechte be­züglich Tragens der Uniform und kaiserlichen Ehrenzeichen, wie das Corps der Wiener Freiwilligen 2). Zu Beginn des Jahres 1797 wurden auch in den schwäbisch-österreichischen Besitzungen Anstalten zur Landes-Vertheidigung getroffen und sollten am Aufgebot alle waffenfähigen Männer vom 16. bis zum 40. Lebensjahr theil- nehmen. Beamte und die Ammänner sollten die Officiersstellen übernehmen. Der Landsturm sollte jedoch nicht auf einmal aufgerufen werden, sondern war derselbe in zwei Sectionen zu theilen, von welchen die zweite nur dann einzuberufen war, wenn die erste sich als nicht ausreichend erwies. Als Sammelplätze waren Kempten und Oberdorf bestimmt. Das Ober- Commando hatten bei der ersten Section die Grafen Johann Königs egg und Clemens Zeil, bei der zweiten Graf Fugger-Kirchheim und Leopold Zeil zu übernehmen. Bei der zweiten Section sollten nur die Contingente der grösseren Stände in Bataillone formiert werden. Auch mit Rücksicht auf die geographische Lage war das Gebiet in zwei Districte getheilt,' von welchen der westliche in Verwendung zu treten hatte, wenn die Gefahr vom Schwarzwalde drohte, der östliche zu einer- etwaigen Vertheidigung gegen einen von Tyrol vordringenden Feind be­rnien war. Dieser Landsturm rückte jedoch, bis auf die Jäger einiger Herrschaften, welche in Kempten eingerückt waren, gar nicht aus, da keine directe Be­drohung des Landes stattfand. Dagegen trat derselbe im Breisgau erneuert in Wirksamkeit und hatten sich hier nunmehr nur alle ledigen Waffenfähigen zwischen dem 16. und 40.3) Lebensjahre auf den Sammelplätzen Offenburg, Lahr, Oberkirch u. a. zu stellen. Die zu formierenden Bataillone sollten in 6 Compagnien ä 160 Mann gegliedert werden. !) Einige andere Bataillone versahen den Dienst in der oberen Rhein-Strecke. 2) Siehe II. Band, Seite 450. 3) Wurde später wieder bis zum 50. Lebensjahre ausgedehnt.

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