Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

49 jedoch seine ständige Garnison in Tyrol, während das dritte Bataillon zumeist an Vorder-Oesterreich stand. Die Institution der Miliz-Regimenterl) wurde durch die Aufstellung dieses Regiments nicht alteriert, jedoch zeigten sich in Friedenszeiten wieder die alten Mängel — das Fehlen jeder Vorsorge. Nachdem mehrfache im Laufe der Zeiten unternommene Versuche, das Milizwesen gründlich umzuformen und zu reorganisieren, zumeist an dem Widerstand der Stände gescheitert waren 2), wurde dasselbe durch die von Kaiser Joseph II. angeordnete Einführung der Conscription im Jahre 1786 ganz aufgehoben und nicht nur die Miliz, sondern auch die Schützen- Regimenter nicht mehr ergänzt3). Als jedoch wegen des fortgesetzten Widerstandes, welcher sich gegen die Durchführung der Conscription kundgab4), diese mittelst Hof-Decretes vom 26. Januar 1790 wieder eingestellt wurde, wurde zwar bezüglich des Tyroler Land- und Feld-Regiments bestimmt, dass dasselbe wie früher seine Ergänzung durch Anwerbung von Landeskindern auf fünf- bis sechsjährige Capitulation zu erhalten habe, die Regelung aller übrigen das Milizwesen betreffenden Angelegenheiten aber blieb einem späteren Zeitpunkte Vorbehalten. Unter Kaiser Joseph II. waren auch sämmtliche Festungen mit Aus­nahme von Kufstein aufgelassen, die Geschütze weggefübrt worden. Der Ausbruch der Kriege gegen Frankreich verzögerte jedoch die Durch- fiihi’ung irgend einer Massregel zur Neu-Organisierung des Milizwesens, so dass, als 1796 die Scharen Bonaparte’s in Ober-Italien vordrangen und hie­durch die Grenzen Tyrols direete bedrohten, weder in Bezug auf Einrichtung der Miliz, noch Neu-Armierung der festen Plätze u. s. w. irgend eine Vor­sorge getroffen war. Auf dem am 30. Mai 1796 zu Bozen abgehaltenen Congresse (Land­tage) wurde die Einrichtung der Landes-Defension im allgemeinen, basierend auf die früheren Institutionen beschlossen und, nach vorhergegangener Sanction der diesiälligen Vorschläge durch den Kaiser, durchgeführt. Von den zuletzt in Giltigkeit gewesenen Bestimmungen unterschied sich das neue Gesetz im wesentlichen dadurch, dass man wieder zu dem Fusse der 4 Zuzüge á 5000, iir Summe 20.000 Mann zurückkehrte, welche jedoch nicht mehr nach deir Ständen, sondern nach dem Rusticalsteuerfusse mit Rücksicht auf die Bevölkerungszahl der Districte, wobei letztere von den Dominien entschädigt zu werden hatten, aufgebracht werden sollte 5). Die aufgebotene Mannschaft, wozu in erster Linie Schützen zu ver­wenden waren, war in Compagnien ä 120 Mann zu formieren, welche ihre Officiere selbst wählten. Gagen und Mannschafts-Gebühren wurden erhöht6). x) Im Jahre 1765 wurde den Officieren dieser Regimenter gestattet, das Porte-épée zu tragen, doch hatte dasselbe zum Unterschied vom Feld-Regiment roth mit Gold durchwirkt zu sein. 2) So hatte im Jahre 1770 der damalige Militär-Commandant von Vorder-Oester- reich, FML. Schröder, einen Vorschlag gemacht, statt der vier nur zwei Miliz- Regimenter zu drei Bataillonen zu formieren, welche als ,,National-Regiment am Inn”, beziehungsweise ..an der Etsch” benannt werden, deren erstes aus dem Ober- und Unter- Inn-Thal, dann dem Puster-Thal, das zweite aus den Gebieten von Meran, Bozen und Roveredo (entsprechend der nunmehrigen Eintheilung des Landes in sechs Kreise) formiert werden sollte. 3) Allerli. Patent über die Durchführung der Conscription in Tyrol vom 16. Juni 1786. 4) Durch Einführung der Conscription sollte Tyrol in gleicher Weise wie alle übrigen Erblande, an den Kriegslasten. Recrutenstellung von landeswegen u. s. w. participieren. Der Widerstand, welcher sich dagegen kundgab, gieng hauptsächlich von dem Bauernstände aus und hatte seinen Grund darin, dass dieser bisher als vierter Stand den übrigen gleich­berechtigt war, durch die Conscription aber die Lasten des Kriegsdienstes beinahe aus­schliesslich auf denselben fielen, da die übrigen Stände theils ganz befreit waren, theils Begünstigungen genossen. Dazu kam noch die im Tyroler Volk wurzelnde Abneigung gegen den ..gezwungenen” Kriegsdienst überhaupt. 5) Egger, III. Bd., Seite 116 und 176. 6) An Taggeld erhielt nunmehr der Gemeine 80, der Unterjäger 86, der Oberjäger 42 Kreuzer, an J\ionats-Gage der Lieutenant 28 Gulden, der Oberlieutenant 34 Gulden, der Hauptmann 60 Gulden. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. V. Bd. 4

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