Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

48 2. Das Ober-Innthaler Schützen-Regiment unter Obrist Freiherrn von Sternbach in 8 Schützen- und einer Minier- (Bergknappen-) Compagnie, 1686 Mann stark, dann das Unter-Innthaler Schützen-Regiment unter Obrist Freiherrn von Zech in der gleichen Organisation, 1855 Mann stark. Die Errichtung von zwei weiteren Schützen-Regimentern wurde 1743 in Angriff genommen, doch erscheint deren Completierung erst einige Jahre später durchgeführt. 3. Das im Stande schon sehr herabgekommene regulierte Tyroler Land- Bataillon 1j. Nachdem Tyrol jedoch im Laufe dieser Kriege nicht direct vom Feinde bedroht war, so gelangten zumeist nur vereinzelte Abtheilungen der Aufgebote oder Schützen als Besatzung an den Grenz-Pässen zur Y erwendung. Die ganze Landes-Vertheidigung leitete vom Jahre 1743 an FML. Frei­herr von Stentsch2), später FML. Otto Graf Walsegg. Im Jahre 1745 wurde als eine reguläre ständige Truppe das sogenannte „Tyroler Land- und Feld-Regiment”, welches 1769 die Nummer 46 erhielt, aufgestellt. Als Stamm dienten die Reste des bereits mehrfach erwähnten „regulierten Land-Bataillons” (beziehungsweise die davon noch diensttaugliche Mannschaft). Das Regiment hatte wie die übrigen kaiserlichen Regimenter aus drei Feld-Bataillonen zu fünf Compagnien und zwei Grenadier-Compagnien mit einem Gesammtstande von 2300 Mann zu bestehen, doch wurden bis zur Beendigung des Erbfolgekrieges, beziehungsweise bis zur Reorganisation der Infanterie nach dem Aachener Frieden, nur zwei Bataillone und eine Grenadier-Compagnie aufgestellt und das Regiment erst 1748 durch In- corporierung von sieben Compagnien des aufgelösten Regiments O’Gilvy completiert3). Die Recruten für dieses Regiment wurden mit einer Capitulation von 5 bis 6 Jahren angeworben4). Die Stabs-Officiere wurden von der Königin ernannt, bezüglich der Oberofficiere gestattete sie jedoch in Anerkennung der von den Ständen gezeigten Bereitwilligkeit bei Uebernahme eines Theiles der Kosten für die Verpflegung dieses Regiments, dass erstere bei der Aufstellung die Hälfte der Officiere zur Ernennung in Vorschlag bringen dürfen, wobei jedoch vor­züglich Landeskincler und bereits in Kriegsdiensten gestandene zu berück­sichtigen waren. In Zukunft stand jedoch den Ständen hiezu nur das Recht eines Terna-Vorschlages zu. Dieses Regiment hatte den Rang und alle übrigen Prärogativen, wie die anderen kaiserlichen Regimenter zu gemessen, den oberwähnten Namen zu führen und sollte, wenn das Land Tyrol von einer feindlichen Gefahr bedroht wäre, ganz zu dessen Defension, sonst aber, wo es die Noth er­forderte, im Felde verwendet werden; unter allen Umständen aber hatte mindestens ein Bataillon im Lande zurückzubleiben, wobei alljährlich ein Wechsel einzutreten hatte. Vom Jahre 1766 an führte das Regiment den Namen des jeweiligen Inhabers und hatte nur das dritte, unbedingt aus Tyroler Landeskindern zu formierende, im Lande zurückbleibende Bataillon die Benennung „Tyroler Land-Bataillon” anzunehmen. Durch das für alle Infanterie-Regimenter ohne Unterschied giltige Reglement vom Jahre 1769 wurde die letzterwähnte Verfügung wieder aufgehoben, das Regiment erhielt die Nummer 46 und wurde in allem den übrigen Regimentern gleichgestellt, erhielt im Frieden *) *) SieheII. Band, Seite407, dann ..Oesterreichisclier Erbfolgekrieg”, I. Band, SeiteB79.-) Bis zu dessen Eintreffen wurden, da der Land-Obrist Graf Lodron vermöge seines hohen Alters nicht die nöthige Energie entwickelte, die ersten diesfälligen Dispo­sitionen durch den Genie-Major von Gumpp und den Miliz-Obristlieutenant von Gold- egg getroffen. (Egger. III. Band. Seite 96.) 3) Siehe II. Band, ..Aufgelöste Regimenter”, Infanterie-Regiment Chasteler Nr. 46, Seite 2Ö0. 4) Bei der Abneigung, welche die Tyroler jedoch dem ,,ständigen” Militärdienst entgegenbrachten, bestand dasselbe später zu kaum einem Drittheil aus Landes­kindern.

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