Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
47 3. Land-Regiment unter Obrist Graf Spaur, blieben noch bis Mitte Februar 1734 unter den Waffen. Als sich 1735 die kaiserliche Armee unter FM. Königsegg nach Tyrol zurückzog, wurden sowohl die Land-Miliz-Regimenter, als die Scharfschützen- Compagnien l) erneuert aufgeboten und rückten in erster Linie die Land- Miliz-Regimenter Kr. 3 und 4 unter den Obristen Grafen Spaur und Fels, sowie einige Schützen-Compagnien, welche sämmtlich unter Commando des Obristen Cazzan standen, an die Grenzen2), wo sie theils in den Seiten- Thälern und an den Pässen, theils am Monte Baldo postiert wurden, doch gelangte auch diesmal keine Abtheilung vor den Feind. In den letzten Jahren der Regierung Kaiser Carl VI. erhielt auch das Schützenwesen durch die 1736 publicierte „Schiessstand-Ordnung” eine festere Organisation. Dieselbe bestimmte unter anderem, dass jeder Schlitze den Anordnungen des „Landes-Schützenmeisters” Folge zu leisten verpflichtet sei, dass nur gut beleumundete * Individuen anzunehmen seien, welche die Schiessstände wirklich besuchen und einrolliert sind, worüber die Wahl dem „Schützenmeister” freisteht u. s. w. Auch -wurden die Schützengaben von 1000 auf 1400 Gulden erhöhts). Die auf den Schiessständen eingetragenen Schützen unterschieden sich erstens in die eigentlichen „Scharfschützen”, welche sich freiwillig in die Compagnien einrollieren liessen, daher mit Rücksicht auf deren normierten Stand eine bestimmte Zahl nicht überschreiten durften, zweitens in die einfachen „Scheibenschützen”, welche als solche keine Pflicht zum Auszuge hatten, aber in die Zuzüge eingereiht werden konnten. Für jedes Gericht wurde ein Schützenmeister gewählt, welchem einige (vier) Gehilfen (Adjuncten) beigegeben wurden. Dieser Sehiessstands-Vor- stehung oblag die Aufnahme der Schützen, die Leitung aller Schiessstands- Angelegenheiten u. s. w., doch durfte sie sich in jene der Schützen- Compagnien nicht einmengen 4). Bei Beginn des österreichischen Erbfolgekrieges bestanden zur Landes- Vertheidigung: 1. Die vier Land-Miliz-Regimenter unter den Obristeü Grafen Lodron (1.), Spaur (2.), Baron Fels (3.) und Graf Wolkenstein (4. Regiment). Nachdem nach den neuen Bestimmungen auch der zweite und dritte Auszug in den Regiments-Verband einbezogen werden konnte, Regimenter nunmehr folgende Eintheilung und Stand: Erstes Regiment, 10, 13 oder 16 Compagnien beziehungsweise 3456 Mann; Zweites Regiment, 10, 12 oder 16 Compagnien beziehungsweise 2920 Mann: Drittes Regiment, 11, 13 oder 18 Compagnien beziehungsweise 3274 Mann; Viertes Regiment, 7, 12 oder 15 Compagnien beziehungsweise 2740 Mann5). so hatten diese mit 1740, 2593, mit 1472, 2190, mit 1649, 2458, mit 1347, 2059, *) Es scheint, dass wie vor dem spanischen Erbfolgekriege auch jetzt die Vorsorgen für die Completierurig der Regimenter, wenigstens was die Schützen-Regimenter betrifft, ganz ausseracht gelassen worden waren. 2) Diese ganze Macht war circa 4000 Mann stark. Unter den Scharfschützen- Compagnien befanden sich jene von Trient, Rodeneck, Wipp-Thal. Welsberg, Brixen, Täufers, Lienz und Sterzing. Auch die zwei Roveredaner Schloss-Compagnien waren ausmarschiert und standen am Monte Baldo und bei Torbole. (K. A., F. A. Italien 1735, XIII, 42. 99.) 3) Egger a. a. O. III. Band, Seite 549. 4) ,.Das tyrolische Schützenwesen” in Streffleur’s Zeitschrift, Jahrgang 1863, II. Band, Seite 293. 5) Nachdem nunmehr die Prima pianisten in die Summe der normalmässig festgesetzten Stärke der Aufgebote nicht eingerechnet wurden, so ergibt dies für den ersten Auszug 6228 Mann in 38, für den zweiten 9300 Mann in 50, für den dritten 12,390 Mann in 65 Compagnien. Bezüglich der Zusammensetzung der Regimenter ergänzte sich nunmehr das erste aus dem Ober- und Unter-Inn-Thale. das zweite aus dem Puster- und Eisack- Thale, das dritte aus dem südwestlichen, das vierte aus dem südöstlichen Theile von Tyrol.