Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie

626 Dasselbe unterstand als militärischer Körper im Wege des General- Commandos zu Agram dem lieichs-Kriegs-Ministerium, bezüglich seiner Ver­wendung als Sicherheitskörper den politischen Behörden der Militär-Grenze. Das Corps wurde von einem Stabs-Officier commandiert und war in .Flügel, Züge und Posten eingetheilt. Mit Rücksicht auf die Ausdehnung des Militär-Grenz-Gebietes war der Stand des Corps inclusive Stab (8 Mann)1) mit 2 Hauptleuten, 4 Subaltern- Offlcieren, 2 Rechnungs-Feldwebeln, 9 Feldwebeln, 52 Ober-Serezanern, 141 Serezanern I. Classe, 142 Serezanern II. Classe, zusammen 360 Mann* 1 2) normiert. Das Serezaner-Corps wurde ergänzt: 1. Durch Unterofficiere der Militär-Grenze, welche Anspruch auf eine Anstellung im öffentlichen Dienste haben; 2. durch Soldaten, welche ihre Militärdienstpflicht vollkommen erfüllt haben3); 3. durch Freiwillige aus der Landwehr; 4. endlich durch Aufnahme von dauernd Beurlaubten in der zweiten Hälfte des letzten Jahres ihrer Liniendienstpflicht, oder von Reservemännern und bleibend eingetheilten Ersatz-Reservisten. Falls die Completierung des Corps aus diesen Kategorien nicht möglich sein sollte, waren die Abgänge durch Abgabe geeigneter Mannschaft aus dem Feld-Stande der Grenz-Regimenter (nach deren Auflösung aus jenem der sich aus Croatien und Slavonien ergänzenden Infanterie-Regimenter), welche sich freiwillig meldeten und bei einer mehr als einjährigen Dienstzeit, sich noch zu einem mindestens dreijährigen Präsenzdienst im Corps verpflichteten, zu ergänzen. Die Zuweisung der Offleiere erfolgte über Antrag des General-Commandos durch das Reichs-Kriegs-Ministerium und wurden dieselben bei ihren Stamm- Regimentern übercomplet geführt. Dienstes-Zulagen wie bei der Gendarmerie. In Bezug auf Adjustierung war das Serezaner-Corps gleich wie die Gendarmerie in Croatien bekleidet, nur mit dem Unterschiede, dass es gelbe, glatte Knöpfe an den Montursstücken hatte; als Waffe erhielt die Mannschaft anfänglich das Werndl-Gewehr mit Stich-Bajonnett, später (1872) das Repetier- Gewehr System Frühwirth. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 10. September 1881 wurde die Vereinigung dieses Corps mit der k. ungarisch-croatisch-slavonischen Gen­darmerie angeordnet. 4. Das Geudarinerie-Corps für Bosnien und die Hercegovina. Dieses Corps wurde im Jahre 1879 als ein militärisch organisierter Wachkörper, mit der gleichen Bestimmung wie die Gendarmerie im allgemeinen, errichtet, nur fiel demselben anfänglich noch die Aufgabe zu, auf Verlangen der hiezu berufenen Behörden und Organe bei der Verwaltung des Landes mitzuwirken und auch den Vollzug der obrigkeitlichen Anordnungen zu unter­stützen. Dasselbe untersteht hinsichtlich des öffentlichen Sicherheitsdienstes den politischen Behörden, in ökonomischen und administrativen Angelegenheiten x) 1 Major als Commandant, 1 Lieutenant als Adjutant, 1 Reclinungs-Officiat, 1 Feldwebel als Adjunct, 1 Ober-Serezaner als Hilfsarbeiter, 2 Serezaner I. Classe und 1 Amtsdiener.-) Später um 1 Oberlieutenant, 1 Rechnungs-Feldwebel, 37 Ober-Serezaner erhöht, dann mit 278 Serezanern I. Classe normiert, wogegen die Charge der Serezaner II. Classe ganz aufgelassen wurde. 3) Bei der ersten Aufstellung konnten bei entsprechender Eignung auch Leute der bestandenen Serezanor-Abtheilungen der Grenz-Regimenter in das Corps aufgenommen werden.

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