Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie

625 b) durch Freiwillige, welche ihrer Wehrpflicht vollkommen genüge­geleistet haben; c) durch solche Freiwillige, die noch in den Verband des Heeres gehören, für längere Zeit beurlaubt sind und im letzten Halbjahre ihrer Linien­dienstpflicht stehen: d) durch freiwillig eintretende Resex-vistexi und Ersatz-Resex-visten; e) durch freiwillig eintretende Landwehrmänner. Die Dienstpflicht in der Gendarmerie ex-streckt sich auf drei Jahre; jenen die aus dem Heere oder der Landwehr in dieselbe eingetreten und vier Jahre lang in derselben dienen, werden die letzten zwei Jahre ihrer Gesammt- Dienstpfiicht (in der Landwehr) nachgesehen. Der Stand an Officieren wird gegenwärtig ergänzt: 1. Durch stufenweise Beförderung in der Gendax-merie seihst; 2. durch erprobte Gendarmerie-Unterofflciere1), welche die Landwehr- Officiers-Prüfung mit Erfolg abgelegt haben und auf Grund dessen durch das Landes-Vertheidigungs-Ministerium zu „Gendarmerie-Cadetten” ernannt worden sind* 2); 3. durch TJebex-tx-itt von Lieutenants uixd Cadetten aus dem Activ- oder Keserve-Stand des Heeres oder der Landwehr3), welche sich hiezu freiwillig melden; solche können auch vor Vollendung der gesetzlichen Heeres- oder Landwehr-Präsenzdienstpflicht (unter Aufrechthaltung derselben)4) in die Gen­darmerie eingetheilt werden. Die Offleiere werdeix nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Mini­sterium des Innern, über Vorschlag des k. ungarischen Laixdes-Vertheidigungs- Ministeriums, durch den Kaiser ernannt. Jene der croatisch-slavonischen Gendarmerie bilden mit jenen der k. ungarischen in Bezug auf Avancement eine Concretual-Standes-Gruppe. Gebühren der Offleiere und Mannschaft (inclusive Anspruch auf Pension) wie bei der k. k. Gendarmerie. Die k. ungax-ische Gendai-merie trägt als Kopfbedeckung einen Hut mit schwarzem Fedei-husch. Der Waffenrock ist dunkelgrün mit zwei Keihen gelben, glatten Knöpfen, lichtki-approthem Kragen, Aufschlägen und Passepoil; die Vex-schnürungen am Kragen und an den Aermeln sind beim Officier von Gold, bei der Mann­schaft von weichselrother Wolle. Pantalons durikelgrau, krapproth passepoiliert, Mantel blaugi-au. Die Officiex-e tragen als Dienstes-Abzeichen den Leihgürtel wie jene der k. ungarischen Landwehr. Die berittene Mannschaft trägt Dragoner-Stiefel. Als Feuerwaffe wurde 1881 das Repetier-Gewéhr System Kropatschek vorgeschrieben, Säbel wie bei der k. k. Gendarmerie. Die bei-ittene Mannschaft ist mit Kepetiei--Carabinern samnxt Bajomiéit, Revolvern und leichten Cavalleiie-Säbeln betheilt. 3. Das Serezaner-Corps. Mit der Allex-höchsten Entschliessung vom 30. November 1871 wurde die Oi-ganisiei-ung dieses Corps als Landes-Sicherheitswache für die ci-oatisch- slavonische Militär-Grenze angeoi-dnet. Dieses Corps wurde als ein militärisch organisierter Sichei-heitskörper nach den für die Gendarmerie im allgemeinen, und für jene in Croatien xmd Slavonien im besondereix bestehenden Vox-schriften exrichtet. *) Gesetz vom Jahre 1893. 2) Nach den Bestimmungen pro 1881—1882 durch solche Unteroffieiere ledigen Standes, welche den hiefür gestellten Bedingungen entsprechen. 3) Angehörige des Reserve-Standes sind während ihrer Gendarmerie-Dienstleistung (also auch während der Probezeit) von allen periodischen Waffentibungen, Haupt-Rapporten (Controls-Versammlungen) u. s. w. enthoben und werden auch im Mobilisierungsfalle bei der Gendarmerie belassen. 4) Dieselbe wird in die Gendarmerie-Dienstzeit eingerechnet. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. V. Bd. 40

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