Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie

624 wurde, und zwar: Nr. I in Klausenburg1). Nr. II in Szegedin, Nr. III in Buda­pest, Nr. IV in Kascliau, Nr. V in Pressburg, Nr. VI in Stuhlweissenburg. Für Croatien und Slavonien, welche Länder dem Gebiete der Krone Ungarns unterstehen, jedoch ein selbständiges politisches Verwaltungs-Gebiet bilden, wurde das 1876 an das k. ungarische Landes-Vertheidigungs-Ministerium übergebene frühere Landes-Gendarmerie-Commando Nr. 8* 2) nach Vereinigung mit dem bestandenen Serezaner-Corps als „croatisch-slavonisches Gen­darmerie-Commando” mit dem Amtssitze in Agram organisiert. Jedem Gendarmerie-District ist eine Anzahl von Comitaten und Städten als Ueberwachungs-Rayon zugewiesen; beim Gendarmerie-Commando in Agram umfasst letzterer das ganze Gebiet von Croatien und Slavonien. Jeder District gliedert sich in eine Anzahl von Flügeln und Züge, letztere in Posten. Nachstehende Tabelle gibt eine üebersicht über die gegenwärtige Anzahl dieser Abtheilungen, sowie den Stand der einzelnen Gendarmerie-Districte. Des Districtes Formiert ® g Stand an Nr. Amtssitz D bc 2 © b£ :p * ■—< & O á* sä 2 5.2 o M ann- schaft Ö ® Äg 1 S3 a 1 c3 m \ Anmerkung I Klausenburg . . 8 24 238 40 1610 1650­H Szegedin .... 6 16 191 29 1235 1264 unter den Posten sind 86 mit berit­tener Mannschaft HI Budapest .... 6 16 210 33 1304 1337 darunter 59 be­rittene Posten IV Kaschau .... 8 21 246 3(> 1454 1490 darunter 14 be­rittene Posten V Pressburg . . . 6 16 175 29 1006 1035 •­VI Stuhlweissenburg 7 18 215 32 1194 1226­Croatiseh­slavoni­scher Agram................ 4 12 — 2 2 1025 1047­Totale . . 45 123 221 8828 9049­Als Hilfsorgane sind dem Commando eines jeden Districtes, sowie dem Gendarmerie-Commando in Agram, je 2 Stabs-Offlciere, wovon einer als Stellvertreter fungiert, dann je 1 Subaltem-Officier als Adjutant und In- structions-Officier, 1 Rechnungs - Officier, 1 Landwehr - Auditor als Justiz- Referent, endlich die erforderlichen Chargen für den Kanzleidienst beigegeben. Officiere und Mannschaft unterstehen in allen Personal-Angelegenheiten dem k. ungarischen Landes-Vertheidigungs-Ministerium; in sonstigen rein militärischen und disciplinären Angelegenheiten ihren militärischen Vorgesetzten, in ökonomischer Richtung und in Bezug auf Ausübung des Sicherheitsdienstes dem k. ungarischen Ministerium des Innern. In Bezug auf den letzteren Dienst gelten im allgemeinen die gleichen Bestimmungen wie für die k. k. Gendarmerie. Der Mannschafts-Stand wird ergänzt: o) Durch Unterofficiere des Heeres, welche Anspruch auf Civil-Bedienstung haben; *) Hier bildete das 1876 dem k. ungarischen Landes-Verfcheidigungs-Ministerium unterstellte frühere Landes-Gendarmerie-Commando Nr. 10 den Stamm des neuen Gen­darmerie-Districts. 2) Siehe Seite 620.

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