Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Der Landsturm - 1. Der k. k. Landsturm
Zur Durchführung des Landsturmwesens war das Gebiet der westlichen Reichshälfte in 82 (Tyrol und Vorarlberg eingerechnet in 92) „Landsturm- Bezirke” eingetheilt, welche mit den früheren Landwehr- (Landesschützen-) Bataillons-Bezirken zusammenfielen. In jedem derselben befand sich ein „Landsturm - Bezirks- Oommando”1), welcher Behörde ähnliche Obliegenheiten zukamen, wie den Landwehr-Evidenthaltungen der einzelnen Bataillone. Insoferne kein eigener Commandant hiefür ernannt war, fungierte der betreffende Bataillons-Commandant zugleich als Landsturm-Bezirks- Commandant. Seine Organe waren: 1 Hauptmann als Verwaltungs-Officier2), I Feldwebel, 1 Corporal (Hilfsarbeiter), 1 Landwehrmann als Ordonnanz. Ersterer wurde vom Landes-Vertheidigungs-Ministerium ernannt, letztere stellten jene Regimenter bei, in deren Bereich sich der betreffende Bataillons- Bezirk befand. Im Zusammenhänge mit der in den Jahren 1898—1901 durchgeführten Neu-Organisation der k. k. Landwehr-Infanterie-Regimenter, wurden die bisher bestandenen Landsturm-Bezirks-Commanden successive aufgelöst, dagegen neue solche Commanden gebildet, welche hinsichtlich ihrer Begrenzung mit den Landwehr- (Landesschützen-) Ergänzungs - Bezirks - Commanden übereinfallen. Entsprechend der gegenwärtigen Zahl der Landwehr-Infanterie- (Landesschützen-) Regimenter ist das Gebiet der im Reicbsrathe vertretenen Königreiche und Länder (Tyrol und Vorarlberg eingerechnet) nunmehr in 38 Landsturm-Bezirke eingetheilt, letztere grundsätzlich in drei „Landsturm- Bataillons-Bezirke”. Zur Füln'ung der aus der Organisation des Landsturmes resultierenden Geschäfte besteht für jeden Landsturm-Bezirk ein „Landsturm-Bezirks- Commando” und für einzelne Landsturm-Bataillons-Bezirke je eine oder* zwei „Landsturm-Exposituren”3). Erstere werden mit der Nummer des betreffenden Landwehr-Bezirkes bezeichnet und nach dem Standorte benannt, z. B. „K. k. Landsturm-Bezirks- Commando Nr. 21 zu St. Pölten”, die Exposituren wie folgt, z. B. „K. k. Land- sturm-Bezirks-Commando Nr. 22 zu Czernowitz — Expositur zu Radautz”. Die räumlich begrenzten Landsturm-Bataillons-Bezirke erhalten nebst der Bezeichnung des Landsturm-Bezirkes noch die Nummern 1 bis 3 (4), z. B. „Landsturm-Bezirk Zara Nr. 23 — Bataillons-Bezirk Nr. 4”. Insoferne für die Landsturm-Bezirke und deren Exposituren keine eigenen Commandanten ernannt sind, fungiert der im Standorte befindliche Landwehr- (Landesschützen-) Ergänzungs - Bezirks - Commandant, beziehungsweise der Commandant des betreffenden detachierten Feld-Bataillons als solcher4). Das Personale eines Landsturm-Bezirks-Commandos besteht ausser dem genannten Commandanten aus 2 bis 3 Hauptleuten als Verwaltungs-Officiere6), dann 1 bis 3 Feldwebeln (Oberjägern) und einer Anzahl von Corporalen (1 bis 5) als Hilfsarbeiter, dann einigen Ordonnanzen. Zur Stellvertretung des Landsturm-Bezirks-Commandanten, dann der Expositur in Ragusa-Gravosa ist im Frieden der rangälteste der dort einJ) Bezüglich der Standorte gilt das Gleiche, wie für die Evidenthaltungen (übereinstimmend mit der Stabs-Station, nicht dem Hauptorte des Bataillons-Bezirkes). 2) Derselbe war Referent des Commandanten für alle Landsturm-Angelegenheiten und versah gleichzeitig den Dienst als Magazins-Officier. 3) Grundsätzlich werden solche hei jenen Bataillonen activiert, welche nicht mit dem Regiments-Stabe örtlich vereinigt sind. 4) Für die Exposituren in Bregenz und Bruneck, in welchen Orten sich keine- detachierten Bataillone der Landesschützen-Regimenter befinden, wird derselbe fallweise bestimmt. 5) Ein solcher bei jeder selbständigen Expositur; wo bei einem Landsturm-Commando- zwei Verwaltungs-Officiere vorhanden, fungiert der eine als Referent des Commandanten, der andere als Magazins-Officier.