Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. ungarische Landwehr
471 Endlich wurde bei jeder Halb-Brigade ein mit der correspondierenden Nummer und nach der Station zu benennendes „Landwehr-Ergänzungs- Commando” aufgestellt, welches nunmehr alle bisher vom Halb-Brigade- Commando geführten Agenden in Ergänzungs- und Evidenz-Angelegenheiten selbständig zu versehen hat1). Durch das Gesetz vom 12. März 1890, beziehungsweise die mit Allerhöchster Entschliessung vom 15. Juli 1890 sanctionierten organischen Bestimmungen, wurde die endgiltige Formierung der k. ungarischen Landwehr- Infanterie in „Eegimenter” statt der Halb-Brigaden angeordnet* 2). Dieselben werden nach den Stabs-Stationen benannt und mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 28 bezeichnet3), z. B. „K. ungarisches Gross-Kanizsaer . Landwehr-Infanterie-B.egim.ent Nr. 20”. Jedes Begiment besteht im Frieden aus dem Begiments-Stabe, drei bis vier Feld-Bataillonen mit den Nummern 1 bis 3 (4), dann dem Ersatz-Bataillons-Cadre. Jedes Bataillon hat vier Feld-Compagnien, welche im Begimente mit den Nummern 1 bis 12 (18) bezeichnet werden. Diese Compagnien verblieben auf dem Cadre-Fusse mit dem Stande von 29 Mann. (Die dem 20. Begimente angegliederte Fiumaner Compagnie hatte einen solchen von 54 Mann.) Im Kriege hatten zur Aufstellung zu gelangen: a) Das Ersatz-Bataillon durch den Ersatz-Bataillons-Cadre. Die Zahl der Compagnien eines solchen richtet sich nach der Zahl der Bataillone eines Kegiments (drei bis vier). Bezeichnet wurden dieselben als: „K. ungarisches Budapestéi' Landwehr-Infanterie-Begiment Nr. 1, Ersatz-Bataillon” oder „3. Ersatz-Compagnie”. (Wird der Landsturm zur Ergänzung der Landwehr in Anspruch genommen, so sind die einem Begimente zugewiesenen Landsturmmänner bis zu ihrer Abgabe an die Feld-Compagnien in eigene Ersatz-Compagnien zu formieren.) V) Stabs-Compagnien, nach speciellen Anordnungen durch die von Seite des Begiments-Commandanten schon im Frieden zu bezeichnenden Feld- Compagnien. Solche werden als: „Königl. ungarische Landwehr-Stabs- Compagnie Nr. 16 (28)” bezeichnet. c) Beserve-Truppen durch die wie bisher bei elf Begimentern schon im Frieden zu unterhaltenden Beserve-Cadres4 5). Diese werden nebst der Benennung „Beserve” mit fortlaufenden Nummern bezeichnet; z. B. ,,K. ungarisches Landwehr-Beserve-Inlanterie- Begiment Nr. 1” oder ,,11. Landwehr-Beserve-Bataillon, 2. Compagnie”. Der Stand des in ähnlicherWeise wie im gemeinsamen Heere zusammengesetzten Begiments-Stabes war mit 46 Mann normiert, daher der Friedens- Stand eines Begiments von drei Feld-Bataillonen, inclusive Ersatz-Bataillons- Cadre (15 Mann) 409 Mann betrug. Bei einem Begimente zu vier Bataillonen betrug derselbe 536 Mann6). Der Kriegs-Stand — eine Compagnie mit 236 Mann normiert — betrug daher bei einem Begimente zu drei Bataillonen inclusive Ersatz-Bataillon (724 Mann) 3678 Mann, bei einem solchen mit vier Bataillonen 4889 Mann6). Der Wirkungskreis der Begiments- und Bataillons-Commandanten analog wie im k. k. Heere7). ') Siehe im übrigen das Capitel „Ergänzung”. 2) Ueber die Eintheilung der Bataillone in dieselben siehe Anhang Nr. 30. s) Von diesen 28 Begimentern entfallen vier (mit einem Stande von zwölf Feld- Bataillonen) auf Croatien und Slavonien. 4) Siehe Seite 470. 51 Bei jenen Regimentern, bei welchen Reserve-Cadres bestehen, sind dieselben mit einem Stande von 7 bis 12 Mann dem Ersatz-Bataillons-Cadre zugetheilt und erhöht sich demgemäss der G-esammtstand. 6; Wenn sich die Compagnien des Ersatz-Bataillons auf dem „Maxi mal stände” von 373 Mann (gegen 233 normal) befanden, so erhöhte sich dementsprechend der Kriegs-Stand; ebenso durch eine eventuell vorhandene Stabs-Compagnie (122 Mann) und betrug sohin der Maximalstand 4220, beziehungsweise 5571 Mann. 7j Xm Gresammt-Status waren 3890 28 Oberste als Regiments-, 32 Oberstlieutenants und 62 Majore als Bataillons-Commandanten systemisiert.