Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. ungarische Landwehr
472 Der Commandant des Ersatz-Bataillons-Cadres (ein Hauptmann 1. Classe) ist zugleich „Ergänzungs-Commandant”, demselben sind 2 „Ergänzungs- Offieiere”, dann 2 Stabsfeldwebel und 2 Schreiber zugetheilt. Die Recruten hatten am 1. März des der Assentierung nächstfolgenden Jahres einberufen zu werden1) und verblieben sodann bis Ende September des nächstfolgenden Jahres, also durch 19 Monate ununterbrochen bei den Compagnien im Präsenzdienste. Die eigentliche Recruten-Ausbildung fällt in die Monate März bis April. Die Mannschaft des zweiten Präsenzjahres war mit Ausnahme der zur militärischen Ausbildung der Ersatz-Reservisten nöthigen Instructoren, sofort nach Beendigung der Herbst-Waffenübungen, bis zur Uebersetzung in die Reserve, zu beurlauben. Zu den wie bisher in der Dauer von fünf Wochen stattfindenden Waffenübungen ist principiell die Landwehr-Reserve-Mannschaft im 1., 3., 5., 7. und 9. Jahre ihrer Reserve-Dienstpflicht, jene der Ersatz-Reserve im 3., 5. und 7. Jahre, die aus der Reserve und Ersatz-Reserve des gemeinsamen Heeres aber stammende Mannschaft im ersten Jahre ihrer Landwehr-Dienstpflicht einzuberufen. Landwehr-Reserve-Officiere und Cadetten können unter Umständen jedes Jahr einberufen werden. Durch die organischen Bestimmungen vom Jahre 1896 wurden nachstehende Aenderungen in der Organisation der k. ungarischen Euss-Truppen normiert. Die Compagnien der Feld-Bataillone sind nicht mehr auf dem Cadre- Euss, sondern ist für dieselben, sowie für die Fiumaner Compagnie ein Friedens- Stand von 55 Mann normiert2). Beim Regiments-Stabe wurden wie im gemeinsamen Heere je ein Stabs- Officier und drei Hauptleute für besondere Verwendungen systemisiert3). Commandant des Ersatz-Bataillons-Uadres ist jetzt ein Oberstlieutenant oder Major, der bei demselben eingetheilte (auf dem Stande der Compagnien zählende) Hauptmann fungiert als erster Ergänzungs-Officier und Stellvertreter des Commandanten; ein Subaltern-Officier ist zweiter Ergänzungs-Officier. Die Bataillons-Commandanten fungieren gleichzeitig als Commandanten des betreffenden correspondierenden Landsturm-Bezirkes. Die dienstliche Benennung der Regimenter wurde insoweit geändert, dass selbe nunmehr als „König!, ungarisches Budapestéi- 1. Landwehrinfanterie-Regiment” (früher „Budapester Landwehr-lnfanterie-Regiment Nr. 1”) zu benennen sind. Reserve-Cadres bestehen nur mehr zehn (beim 19. Regimente nur mehr einer), sonst unverändert. Die für den Kriegsfall normierten Infanterie-Pionniere (2 Corporate und 16 Mann per Bataillon) können schon im Frieden bei Truppen-Concen- trierungen als „Regiments-Pionnier-Abtheilung” formiert werden. Der Friedens-Stand eines Regiments besteht inclusive Ersatz-Bataillons- Cadre in 734 (Regiment k 3), beziehungsweise 965 Mann (& 4 Bataillone)4). Endlich wurden gleichfalls 1896 bei den in den Standorten der Districts- Commanden befindlichen Landwehr-Infanterie-Regimentern Nr. 1, 5, 9, 13, 17, 21 und 25 eigene „Landwehr - Musikkapellen” mit einem Stande von *) *) Die Instandnahme erfolgt, wie bisher, am 1. October des Assentierungs-Jahres. 2) Und zwar: 1 Hauptmann, 3 Subaltern-Officiere, 1 Cadet-Officiers-Stellvertreter, 1 Feldwebel. 1 Rechnungs-Unterofficier, 2 Zugsführer, 3 Corporale, 3 Gefreite, 35 Landwehrmänner, 1 Compagnie-Tambour (eventuell Hornist), 4 Officiersdiener. 3) Der Regiments-Stab ist nunmehr wie folgt zusammengesetzt: 1 Oberst als Regiinents-Commandant, 3 Oberstlieutenants oder Majore als Bataillons-Commandanten, 1 Oberstlieutenant (Mnjor) und 3 Hauptleute für besondere Verwendungen, 1 Regiments- Adjutant, 1 Pionnier-Ofiicier, 1 Proviant-Officier. 3 Bataillons-Adjutanten, 3 Regiments- oder Ober-Aerzte, 1 Hauptmann und 4 Subaltern-Officiere als Verwaltungs-Officiere 4) Beim 20. Regimente erhöht er sich noch um den Stand der Fiumaner Compagnie (55 Mann), beim 1., 4., 5., 6., 19. um 12 Mann, beim 3., 7., 8., 10. und 20. um 7 Mann des Reserve-Cadres, endlich beim 1., 5., 9., 13., 17., 21. und 25. Regimente um je 43 Mann der Musik.