Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. ungarische Landwehr
470 Die mobilisierten Compagnien führen die Nummer 1 bis 12 (16). Die Ersatz-Bataillone iühren keine weitere Bezeichnung, etwaige Stabs- Compagnien werden nach dem Commando (Anstalt) benannt, welchem sie zu- getheilt sind1). Etwa in zweiter Linie zur Aufstellung gelangende Reserve-Truppen hatten bataillonsweise fortlaufende Nummern von 1 beginnend zu erhalten. Der Stab und die Abtheilungen einer Halb-Brigade waren im Frieden im Ergänzungs-Rayon der letzteren, und zwar die Bataillone entweder einzeln, oder mehrere örtlich vereint, stabil dislociert. AlsHalb-Brigade-Commandant fungierte ein von Seiner Majestät ernannter Oberst oder Oberstlieutenant; ihm oblag die Führung aller Ergänzungs-* 2 3), Evidenz- und ökonomisch-administrativen Agenden, dann die Ausbildung. Bei jeder Halb-Brigade bestand eine „Landwehr-Evidenthaltung”, an deren Spitze der „Ergänzungs-Officier” stand: diesem zugetheilt der Evidenz- Officier (aus dem Truppen-Stande) und zwei Stabsfeldwebel. Das übrige Personale des Stabes bestand aus dem Adjutanten, Ver- waltungs-Officier8), einer Anzahl von Landwehr-Aerzten4), dem Waffen-Officier, einigen Stabsfeldwebeln und den erforderlichen Schreibern und Ordonnanzen. Im Kriege hatte hiezu der Proviant-Officier zu treten. Bataillons-Commandantist einStabs-Officier oder Hauptmann (Stabs- Officiers-Aspirant), welcher ebenfalls von Seiner Majestät ernannt wird. Die Organe des Bataillons-Commandanten sind nunmehr: der Adjutant, Verwaltungs-Officier, eventuell ein Arzt, der Waffen-Officier. Dann gehören noch zum Stabe die Büchsenmacher und die nöthigen Bechnungs-Unterofficiere und Ordonnanzen. Betreff der Ausbildung wurde angeordnet, dass ausser der bei den Cadre- Compagnien durchzuführenden Recruten-Abrichtung (6. October bis Ende November) noch Lehr-Bataillone vom 6. April bis 15. Juni nach speciellen Weisungen brigadeweise oder aus einem ganzen Districte zusammen; zustellen seien. Ausserdem bestanden noch eine Anzahl von Ausbildungs-Schulen für verschiedene Dienstzweige5). Die Landwehr-Infanterie-Mannschaft sollte unter normalen Verhältnissen nicht über 2OV2 Monate zum activen Dienste bei den Cadres in Anspruch genommen werden, auch in der Hegel hiezu nur die Mannschaft der zwei jüngsten Assentjahrgänge, jene des dritten nur ausnahmsweise herangezogen werden. Die directe in die Landwehr Eingereihten waren während ihrer Dienstzeit zu fünf, die aus dem Heere stammenden zu einer Waffenübung in der Dauer von 35 Tagen verpflichtet. Die einzelnen Bataillone einer jeden Halb-Brigade sollten jedes Jahr im Herbste in der Nähe des stabilen Standortes der letzteren auf acht bis zehn Tage zusammengezogen zu werden. Als ein weiterer Schritt zur Vollendung der Organisation der k. ung. Landwehr wurden 1889 bei jedem Bataillon statt der bestandenen Cadre- Compagnie vier Compagnien mit einem Friedens-Stande von 29 Mann activiert6). Für das im Kriege bei jeder Halb-Brigade aufzustellende Ersatz-Bataillon wurde der Cadre schon im Frieden normiert (20 Mann). Ausserdem sollte bei elf namentlich benannten Halb-Brigaden Cadres für im Kriege aufzustellende Reserve-Truppen unterhalten werden7). Diese Cadres wurden nach den betreffenden Halb-Brigaden benannt. *) Z. B.: „Stabs-Compagnie des Feld-Yerpflegs-Magazins Nr. 4”. 2) Diese in dem Umfange, wie selbe nach der „Instruction zur Ausführung der "Wehrgesetze” einem selbständigen Landwehr-Bataillons-Commandanten zuiielen, 3) 1874 vorübergehend „Kechnungs-Officier” genannt. 4) Mit Kücksicht auf detachierte Bataillone für jede Landwehr-Station einer. 5) Und zwar für Spielleute, Sanitätsdienst, Pionniere, Rechnungs-Unterofflciere, Feld-Gendarmen, Büchsenmacher. 6) Bei der 1. und 5. Halb-Brigade wurden die Cadres der 4. Bataillone zu Budapest, beziehungsweise Szegedin neu aufge3tellt. P Und zwar bei der 1., 3., 4., 5., 6„ 7., 8., 10., 19. und 20.; die Halb-Brigade Nr. 19 stellt zwei solche Cadres auf.