Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. ungarische Landwehr
469 Die Organe des Bataillons-Commandanten im Frieden waren nunmehr: 1. Der Bataillons-Adjutant, welcher gleichzeitig Truppendienst versah; derselbe hatte eventuellenfalls auch den Ergänzungs-Cadre-Commandanten zu vertreten. 2. Der Ergänzungs-Cadre-Commandant; dieser hatte alle bisher vom Bataillons-Adjutanten geführten Geschäfte der Ergänzung und Evidenthaltung zu führen; bei der Mobilisierung stellte er die Ergänzungs-Truppe auf und übernahm das Commando derselben. 3. Der Bechnungs-Officier (früher Verwaltungs-Officier genannt), als Referent für die ökonomisch-administrativen Geschäfte. 4. Der Bataillons-Arzt. Die Bataillone behielten im Frieden ihre selbständige Ergänzung und V erwaltung. Im Kriege hatte das Ergänzungs- und Administrations-Geschäft an die Commandanten der Halb-Brigaden zu übergehen; die nicht ansmarschierenden Ergänzungs-Compagnien behielten ihre selbständige Verwaltung. Yon den früher erwähnten Organen gehörten in diesem Falle nur der Adjutant und der Arzt zum Stabe des Bataillons; die beiden anderen Referenten zählten auf den Stand des Stabes der Halb-Brigade'), zu welch letzterem auch noch der Adjutant, ein Proviant-Officier, ein Rechnungs-Officier und ein Arzt gehörten. Im Mobilisierungsfalle hatten, dem Grundbuch-Stande der Bataillone entsprechend, 32 „Bataillone zweiter Linie” mit den Nummern 93 bis 124 formiert zu werden. Aus welchen Bataillonen diese neuen Bataillone gebildet zu werden hatten, war durch specielle Verfügungen geregelt. Durch die organischen Bestimmungen vom Jahre 1886 wurde angeordnet, dass die Formierung der k. ungarischen Landwehr-Infanterie-Regimenter in Halb-Brigaden schon im Frieden durchzuführen sei. Demgemäss hatte der selbständige Wirkungskreis der Bataillone mit Ende Juni 1886 aufzuhören und übergaben dieselben ihren ganzen Stand an jene Halb-Brigade-Commanden, welchen die betreffenden Stellungs-Bezirke nach der neuen Eintheilung zufielen. Jede der 28 Halb-Brigaden hatte nun aus dem Stabe, drei bis vier Feld- und einem Ersatz-Bataillon (letzteres nur im Kriege)2) zu bestehen. Jedes der Feld-Bataillone8) bestand im Frieden aus dem Stabe und einer Compagnie „en cadre”3 4); im Kriege aus dem Stabe, vier Feld-Compagnien, welche aus den Compagnien en cadre zu bilden waren, dann einer Ersatz-Compagnie. Aus letzterer war das oberwähnte Ersatz-Bataillon zu formieren. Der Friedens-Stand der Cadre-Compagnien wurde durch specielle Verfügungen geregelt. Der k. ungarische Landwehr-Bezirk Fiume stellt eine Feld-Compagnie mit einem Cadre, welcher der 20. Halb-Brigade directe unterstellt war. Nach Bedarf wurden im Kriege „Stabs-Truppen” aufgestellt. Die eventuelle Formierung von „Reserve-Truppen” (Truppen zweiter Linie) bei noch im Grundbuch-Stande vorhandener Mannschaft wurde durch specielle Verfügungen geregelt. Die Halb-Brigaden wurden, wie bisher, mit Nummer 1 bis 28 bezeichnet, die Bataillone verloren ihre fortlaufende Numerierung und wurden in jeder Halb-Brigade mit der Nummer 1 bis 3 (4) und nach dem Hauptorte des Comitates, aus welchem sie sich ergänzten, benannt; die Cadre-Compagnien ebenso mit der Bataillons-Nummer correspondierend5 *). 3) Dem Ergänzungs-Cadre-Commandanten war in diesem Falle noch ein „Evidenz- Ofdcier” zugetheilt. 2) Dieses hatte die Bestimmung, Abgänge bei den Feld-Abtheilungen zu decken und die Ausbildung der Ersatz-Mannschaften zu bewirken; zum Commandanten desselben war ein Stabs-Officier des Ruhestandes schon im Frieden zu bestimmen. 3) Ausgenommen die i. Bataillone der 1. und 5. Halb-Brigade, welche erst im Mobilisierungsfalle aufgestellt werden sollten. 4) Früher präsente Compagnie genannt. 5) Z. B.: „Königl. ungarische Landwehr-Infanterie-Halb-Brigade Nr. 20, Eisenburger 3. Bataillon, 3. Cadre-Compagnie”.