Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. k. Landwehr-Infanterie-Regimenter Nr. 1 bis 36
451 Die berittenen Dalmatiner Landesschützen. Der im Jahre 1874 unter dem Namen: „Cadre der berittenen Schützen in Dalmatien” aufgestellte Cadre dieser Abtheilung wurde von einem Oberlieutenant commandiert und bestand ausserdem noch aus zwölf Mann. Die Obliegenheiten des Cadre-Commandanten waren jenen eines In- structions-Cadre-Commandanten gleich. Für die Ausbildung der bei demselben einzuberufenden ßecruten war eine Dauer von drei Monaten festgesetzt und konnten dieselben später während der ersten sechs Jahre ihrer Dienstpflicht jährlich zu emer dreiwöchentlichen Waffenübung einberufen werden. Seit 1889 haben die berittenen Schützen in Dalmatien die Bestimmung zum Ordonnanz-, Melde- und Aufklärungsdienst, das ist Vermittlung der Befehlsgebung, Einholung von Nachrichten über den Feind und die Terrain- Beschaffenheit. Ausnahmsweise können dieselben auch zum Zwecke der Aufrechthaltung der inneren Ordnung und Sicherheit activiert werden. Im Kriege hatten sich dieselben in eine Feld-Escadron und eine Ersatz- Abtheilung zu gliedern. Der Stand des im Frieden activierten Cadres wurde auf 2 Offleiere und 40 Mann erhöht. Die Ergänzung des Mannschafts-Standes erfolgt seither: 1. Durch unmittelbar in die Landwehr Eingereihte (Landwehr-ßecruten), welche die Eignung und Vorliebe für den Dienst zu Pferd besitzen und von den Bataillonen dahin übersetzt werden1); 2. durch Freiwillige, mit einer zweijährigen Dienstesverpflichtung, eventuell auf Kriegsdauer; 3. durch Einjährig-Freiwillige; 4. durch vorzeitige Uebersetzung von Beserve-Cadetten des Heeres, wie bei der Landwehr im allgemeinen®). Die erste Ausbildung der sub 1. erwähnten ßecruten umfasst ein ganzes Jahr. Die Dauer der jährlichen Waffenübung ist mit vier Wochen festgesetzt und darf die Gesammtzahl der von dem einzelnen Manne während seiner Dienstpflicht mitzumachenden derlei Uebungen 24 Wochen nicht übersteigen. Im Jahre 1894 erhielt diese Abtheilung die Benennung: „Escadron der berittenen Dalmatiner Landesschützen” und besteht diese auch im Frieden schon activierte Escadron aus 3 Officieren und 42 Mann. Im Kriege wird eine Ersatz-Abtheilung aufgestellt. In allem Uebrigen gelten die für die k. k. Landwehr-Cavallerie (Landwehr im allgemeinen) vorgeschriebenen Bestimmungen. In Bezug auf Bewaffnung ist die Mannschaft (ausschliesslich der Cadet- Officiers-Stellvertreter) mit einem leichteren Cavallerie-Säbel betheilt, als jener der k. k. Landwehr-Cavallerie; alles Uebrige wie bei dieser. Die Adjustierung war anfänglich jener der oberdalmatinischen Landwehr- Schützen-Bataillone Nr. 79 und 80 gleich, und zwar dunkelblauer Waffenrock (Blouse) und Pantalon mit scharlachrother Egalisierung8); die Offleiere trugen jedoch den Jägerhut* 2 3 4) (die Mannschaft scharlachrothe Feldkappen). Seit 1883 sind die berittenen dalmatinischen Schützen in analoger Weise wie die genannten Bataillone gleich den übrigen Landwehr-Schützen-Bataillonen adjustiert und trägt auch die Mannschaft somit (wie die Landwehr-Infanterie im allgemeinen) gegenwärtig den Waffenrock und Jägerhut sammt Federbusch (mit dem Doppel-Adler im Embleme). *) Im allgemeinen wie bei der Landwehr-Cavallerie. 2) Eine Zutheilnng von Mannschaft der Cavallerie-Regimenter des Heeres findet nicht statt. 3) Bei der Mannschaft scharlachrothe Verzierung an der Blouse. 4) Im Hut-Embleme der k. k. Adler. 29*