Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. k. Landwehr-Infanterie-Regimenter Nr. 1 bis 36

452 Ergänzung der berittenen Landwehr-Truppen. In Bezug auf Ergänzung waren die Regimenter bis 1894 an eine Anzahl von Bataillons-, seither sind sie an eine solche von Landwehr-Ergänzungs- Bezirks-Commanden gewiesen. Die berittenen Schützen in Tyrol und Dalmatien an die betreffenden Landwehr-(Landesschützen-)Ergänzungs-Bezirke in diesen Provinzen. Die Durchführung der Ergänzung des Mannschafts-Standes selbst erfolgt nach den bei den Landwehr-Fuss-Truppen geschilderten Grundsätzen, und ist das Minimal-Körpermass mit P554 festgesetzt und soll 1-780 Meter nicht über­steigen. Die Reitpferde für die berittenen Landwehr-Truppen werden schon im Frieden, und zwar für den vollen Kriegsbedarf aller (auch der neu aufzustellenden) Unter-Abtheilungen, entweder im Wege der Remontierung, oder über specielle Bewilligung des Ministeriums für Landes-Vertheidigung im Handeinkaufe auf­gebracht. Die angekauften, für den Friedens-Stand nicht benöthigten Pferde werden im Frieden nur durch fünf Monate abgerichtet und dann, vorbehaltlich der Einberufung zu den periodischen Waffenübungen, in die Privatbenützung hinausgegeben ‘). Die Pferde sollen von einem gleichmässigen, ausdauernden Schlag sein, starkes Fundament, Tragvermögen und Leistungsfähigkeit besitzen. Minimalhöhe 1-58* 2), Maximalhöhe 1-66 Meter. Die Pferde sollen das fünfte Jahr vollstreckt haben; eine Assentierung von 4 Vs jährigen Remonten ist nur ausnahmsweise gestattet. Mit Rücksicht auf den sich dadurch ergebenden Abgang, dass die in Privatbenützung hinausgegebenen Pferde nach sechs Jahren in das Eigenthum derBenützer übergehen, muss jährlich ein Sechstel der im Kriege erforderlichen Pferde assentiert werden. Demgemäss erhielt jedes Regiment mit Rücksicht auf die Standes-Ver- hältnisse bis 1894 ausser den zur Deckung der fallweise laufenden Abgänge erforderlichen, noch 112 Remonten jährlich. Gegenwärtig ist diese Zahl, wie Seite 450 erwähnt, auf 204 erhöht. Mit Rücksicht auf die Verwendung der berittenen Schützen in Dalmatien und jener in Tyrol werden für diese kleinere Pferde assentiert, und zwar in Dalmatien mit einer Höhe zwischen 1*50 und P56 Meter, in Tyrol mit einer solchen zwischen 1-54 und 1-60 Meter. Jedem im Mobilisierungsfalle aus dem nicht activen Stand einrückenden Ofücier wird ein Dienstpferd als „Chargepferd” zugewiesen. x) Siehe III. Band, Seite 120. 2) Bei sehr guter sonstiger Beschaffenheit können auch Pferde unter 1‘58 Meter Höhe in beschränkter Anzahl genommen werden, keinesfalls jedoch unter 1'55 Meter. S

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