Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Hauptmann von Hoen: Der Strassenkampf in Paris am 28. und 29. Juli 1830

52 H o e n. Bourmon t’s, nichts vor seiner Rückkehr zu unter­nehmen 1). Am 25. wurden in St. Cloud die Ordonnanzen* 2) durch den König und alle Minister unterzeichnet. Denselben gieng ein Bericht des Siegelbewahrers (Justiz-Minister) Chantelauze voraus, in welchem das unpatriotische und antidynastische Treiben der Presse und die Umtriebe bei den Wahlen gebrand­markt wurden, woraus man die Noth Wendigkeit ableitete, die Charte zu ändern. Hieran schlossen sich vier Ordonnanzen: 1. Suspendierung der Freiheit der periodischen Presse und im Anhang daran die drückende Bestimmung, dass die Zeitungen und Druckschriften nur mit einer viertel­jährlich einzuholenden Genehmigung gedruckt werden durften. 2. Auflösung der Deputierten-Kammer, die noch nicht zusammengetreten war. 3. Aenderungen der Wahlordnung, darunter die Herab­setzung der Mitgliederzahl der Deputierten-Kammer von 428 auf 258. 4. Ausschreibung der Neuwahlen auf den 6. und 18. Sep­tember; Einberufung der Kammer auf den 28. Ferner erfolgten Wieder-Ernennungen mehrerer unbe­liebter Functionäre, die unter Martignac abgesetzt worden waren. Diese weitgehenden Aenderungen der Verfassung, nur der Willensmeinung des Königs, ohne Zustimmung des gesetzgebenden Körpers entspringend, waren ein Staatsstreich. Sie bedeuteten eine Rückkehr zur absoluten Herrschaft, die Niederwerfung des Bürgerthums. Der König befragte vor der Unterzeichnung nochmals jeden seiner Räthe. Haussez wiederholte seine Bedenken bezüglich der Streitkräfte. „Weigern Sie sich?” fragte CarlX. „Sire”, erwiderte der Minister, „es möge mir erlaubt sein, eine Frage an den König zu richten: Ist Euere Majestät entschlossen, bei dem Vorhaben zu beharren, Venn auch die Minister sich zurückziehen sollten?” „Ja!” entgegnete CarlX. mit fester Stimme. Haussez unterschrieb. Später sass er *) Blanc, I. Bd., 124. 2) Wörtliche TJebersetzung bei Blanc, I. Bd., Anhang.

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