Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Hauptmann Sommeregger: Ereignisse in den Legationen und Marken in Italien in den Jahren 1848 und 1849

174 Sommeregger. Besetzung you Ferrara. In den Legationen blieb nur die einzige Stadt Ferrara noch von österreichischen Truppen besetzt1). Nach dem Bekanntwerden der Revolution in Mailand ■wurde auch die Communication der Ferrareser Garnison mit den jenseits des Po befindlichen österreichischen Truppen vollkommen abgesperrt; die Stimmung der Stadt gegen Oester­reich war die feindseligste. Dem Festungs-Commandanten, Oberstlieutenant Grafen Khuen, wurde zwar durch den Cardinal-Legaten nahe gelegt, die Citadelle zu übergeben; man unterstützte diese Forderungen durch Betheuerungen, dass Venedig capituliert habe, die Republik proclamiert, die Garnison vollkommen isoliert sei und keinen Succurs erwarten könne, dass die österreichisch-italienischen Truppen zu Italien über­gegangen und die übrigen in ihre Heimat abgeschickt worden wären. Oberstlieutenant Graf Khuen jedoch wies, trotzdem er ohne Nachricht von den Vorgängen jenseits des Po blieb, jeden derartigen Antrag standhaft zurück und antwortete nur durch die Massregel, dass er auch die in den Kasernen unter­gebrachten Compagnien in die Citadelle zog. Die Citadelle von Ferrara war eine kleine Festung ohne Vorwerke, ohne die nöthigen gegen Wurfgeschosse gesicherten Gebäude, mit unzulänglichem Raum für eine starke Garnison, fortwährend von einem Ueberfall von der Stadt aus bedroht. Der Festungs-Commandant liess nun die Wälle der Festung mit Geschütz besetzen, vermehrte den Wasserstand des Grabens durch Stauung, sorgte für stete Wachsamkeit der Garnison und erklärte der Stadt, dass er Ferrara in einen Schutthaufen verwandeln werde, wenn man sich auch nur die geringste feindliche Handlung gegen seine Truppen erlauben sollte. Die Garnison, welche nur aus einem Bataillon Waras- diner St. Georger Grenz-Infanterie Nr. 6 bestand, behauptete sich in diesem Zustande durch vier Monate und schloss mit der Stadt einen Vertrag ab, der ihr den Einkauf der Lebensmittel in derselben gewährleistete. *) K. A., F. A. Haupt-Armee 1818, XIII, 437.

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