Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

146 ■Langer. und im Rhein, namentlich bei dem Fort Mortier, noch mehrere alte Pfähle staken, deren Herausziehung die Fran­zosen ebenfalls zur Bedingung ihres Abzuges machten, so hatte der Kaiser sich bereit erklärt, zu diesem Zwecke den Franzosen die erforderlichen Arbeiter beizustellen. Nach einer von dem französischen Gesandten am Wiener Hofe, Villars, an die Reichs-Hofkanzlei gelangten Mittheilung hatte der König von Frankreich dieses Anerbieten angenommen, wor­auf der Kaiser am 24. Juni 1699 die Absendung der er­forderlichen Arbeiter nach Breisach genehmigte und den Commandanten von Philippsburg, FM. Freiherrn von Thüngen, mit der Ausführung dieses Befehles betraute1). Aber der Commandant von Breisach, Mr. de la Citardie, schützte vor, er habe vom König keine diesbezügliche Ordre, und ver­weigerte die Zulassung fremder Arbeiter. Der Freiherr von Thüngen sandte daher dem erhaltenen Befehle gemäss den Ober-Ingenieur Fontana nach Breisach, um die Sache an Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen und hierüber Be­richt zu erstatten. Fontana schrieb nun am 23. Juli 1699 an den Freiherrn von Thüngen, dass die Brücke über den eigentlichen Strom abgebrochen und die Pfähle, herausgezogen seien, nur auf einem Sandhaufen stäken in einer Linie noch eilf Stumpfen, bei welchen der Querbalken, an welchen sie befestigt sind, mehrere Schuh hoch mit Sand überschüttet sei, und man wegen des niedrigen Wasserstandes mit der zur Heraus­ziehung der Pfähle verwendeten Maschine nicht hinkommen könne2). Deshalb müsse entweder das Steigen oder ein weiteres Sinken des Wassers abgewartet werden. Der Vorschlag, diese im Sande steckenden Pfähle, welche für die Schiffahrt kein Hindernis bildeten, weil die Schiffe nicht bis an dieselben herankommen konnten, sondern auf dem Sande sitzen bleiben müssten, auf dem Boden abzusägen, wurde von den Franzosen nicht angenommen, weil ihre Befehle angeblich dahin lauteten, dass die Pfähle aus dem Grund „herausgezogen” werden müssten. *) *) Copialbucli „Ad Caesaréin 1699”, Fol. 661 ff. — H. IC. B. 1699, Brot. Exp. Fol. 283. 2) Siehe den Plan.

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