Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

144 Langer. in Wien persönlich die Nachtheile, welche ans der noch nicht entschiedenen Frage des Ober-Commandos namentlich in Bezug auf das Proviantwesen entstanden, darlegte und die oberösterreichischen Geheimen Räthe am 22. December 1699 neuerdings schriftlich um die endgiltige Festsetzung der militärischen Ober-Direction baten 1). Allein man beeilte sich in Wien durchaus nicht, wie denn überhaupt mit Ausnahme der schon am 24. August 1698 erfolgten Ernennung des GFWM. Philipp Landgrafen zu Hessen und Darmstadt zum Commandanten von Freiburg, seither für die defini­tive Einrichtung der Civil- und Militär-Verwaltung sehr wenig, oder eigentlich fast gar nichts geschehen war. Die Entscheidung über die von der Haupt-Commission getroffenen provisorischen Anordnungen und gestellten Anträge, sowie über das Statut und die Privilegien der Stadt wurde stets verschoben oder nur in kleinen Bruchtheilen provisorisch „bis auf weitere Anordnung” genehmigt, der im Jahre 1698 neugewählte Stadtrath mit der Allerhöchsten Entschliessung vom 28. August 1700 in seinen Aemtern und Functionen, die Privilegien der Stadt erst im Jahre 1703 bestätigt2). Dass diese Ungewissheit und Unentschiedenheit in den öffentlichen Einrichtungen äusserst lähmend auf die Thätig- keit der Behörden und nachtheilig auf die Interessen des Aerars und der Bevölkerung einwirkte, ist leicht erklärlich. Wessen Rechte bezweifelt werden, der bezweifelt selbst­verständlich auch seine Pflicht. So kam es, dass es bald an allem fehlte, an Proviant, Munition und Geld; die Stück- giesserei konnte nicht arbeiten, weil kein Metall vor­handen war. Bezeichnend für die dortigen Zustände ist ein Spott­gedicht, welches im Jahre 1699 heimlich in Freiburg an­geheftet wurde. Dasselbe lautet3): ') Copialbuch „Gutachten an Hof 1699”, Fol. 600 und „Ad Caesarem 1699”, Fol. 984 u. 1063. 2) Copialbuch „Geschäfte vom Hof 1700”, Fol. 820 f. — Schreiber, a. a. O. IY, 222. — Badei', a. a. O. II, 181. ®) Copialbuch „Von der Röm. kais. Majestät 1699”, Fol. 111 f.

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