Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
138 Langer. gezogen, durch welche festgestellt wurde, wie sehr die öffentlichen und landesfürstlichen zu Gunsten der Privat-Interessen vernachlässigt und hintangesetzt, die Rechtspflege zum grössten Nachtheil der Parteien und des Landesfürsten aus Bequemlichkeit und Parteilichkeit verabsäumt oder schlecht gehand- habt werde. Die Gesammt-Commission habe die erforderlichen Befehle zur Abstellung dieser Missbrauche erlassen, aber dieselben seien schon während ihrer Anwesenheit entweder gar nicht oder nur in geringem Masse befolgt worden. Daraus sei leicht zu beurtheilen, wie es der Rechtspflege früher ergangen sei und wieder ergehen werde, wenn nicht eine vollständige Untersuchung vorgenommen und von Seite des Landesfürsten eine ernstliche Abhilfe getroffen werde. Diese Misswirthschaft hält Gschwind auch für die Ursache, warum der verstorbene Hofkanzler Freiherr von Hocher die Aufhebung der vorderösterreichischen Wesen und die Uebergabe der Landesverwaltung an eine im Militär-, politischen und Cameralwesen wohlerfahrene Persönlichkeit beantragte. Nicht besser als um die Justiz war es nach dem Berichte des FML. Gschwind mit dem Politicum und Camerale bestellt. Vor allem müssten nach seiner Ansicht auf den Cameral-Herrschaften und in allen anderen vorderösterreichischen Orten die Grenzen des Besitzes und der Rechte erforscht und festgestellt, die Eingriffe der Nachbarherrschaften in das landesfürstliche Territorium und Jurisdictions wesen verhindert, die Pfandschaften wieder eingelöst, die Beschaffenheit und Rechtstitel der Lehen genau untersucht, das Zollwesen geordnet, der Zoll auf ausländische Waren erhöht, die Waldungen wieder emporgebracht, die Befolgung der Waldordnung streng überwacht, den Beamten der Betrieb von Wirthschaften oder Gewerben verboten und jährliche Rechnungslegung aufgetragen, die Amtsführung der Behörden wenigstens alle zwei Jahre gründlich geprüft, kurz, die ganze Verwaltung so eingerichtet werden, wie sie zum Besten des Allerhöchsten Dienstes und des Landes sein soll und sein kann. Dann würde auch verhindert werden, was bis jetzt geschah, dass innerhalb weniger Jahre (die Ursachen und Um-