Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698—1700. 125 Breisgauer Landtag einberufen, um über die Leistungen fur den Unterhalt der Garnisonen in Freiburg und Breisach (man lebte damals noch in dem Wahne, die Franzosen würden auch diese Festung bald räumen), sowie über die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung der beiden Festungen zu berathen. Der Bericht erwähnt noch eine ganze Reihe politischer, Camera!- und Personal-Angelegenheiten von minderem Interesse für die Oeffentlichkeit, bezüglich deren entweder provisorische Verfügungen getroffen oder Anträge gestellt wurden; was jedoch das Militärwesen und die damit zusammenhängenden Fragen und Gegenstände betrifft, verweist der Haupt-Bericht der Commission auf den Special-Bericht des FML. von Gschwind, ddo. Innsbruck, den 5. März 1699, welcher, wie oben erwähnt, in der Bibliothek-Abtheilung des k. und k. Kriegs-Archivs aufbewahrt ist, und dessen Hauptinhalt hier Platz finden möge. Zuerst erwähnt der FML. von Gschwind, dass er am 30. April 1698 zum wirklichen oberösterreichischen Geheimen Rath ernannt, mit der Aufsicht über das Militärwesen in den ober- und vorderösterreichischen Landen betraut, durch die Erlässe vom 1., 18. und 19. Juli 1698 von seiner Bestellung als Mitglied der zur Entgegennahme der Huldigung der Städte Freiburg und Breisach bestimmten Commission und von seiner speciellen Aufgabe, der Einrichtung des Militärwesens in den genannten Festungen und den vorderösterreichischen Landen, verständigt wurde, dass er am 25. August von Wien abreiste, am 29. in Innsbruck eintraf, am 1. September den Eid als wirklicher oberösterreichischer Geheimer Rath ablegte und mit Sitz und Stimme in das Collegium aufgenommen wurde, worauf er am nächsten Tage von Innsbruck auf brach und am 7. September in Ereiburg ankam, nachdem er unterwegs verschiedene Orte inspiciert hatte. Da die beiden anderen Commissions-Mitglieder unterdessen einige politische und Cameral-Angelegenheiten geordnet, die Huldigung der Stadt Freiburg entgegengenommen, den Breisgauer Landtag einberufen und die nöthigen Informationen eingeholt hatten, wurden nun die provisorisch zu treffenden Anordnungen und die zu stellenden Anträge berathen und