Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
124 Langer. Verwaltung ihrer namhaften Capitalien, Stiftungen, Pfarreien und Liegenschaften wurde der Universität zwar belassen, jedoch sollte zur Behebung des ziemlich verworrenen Standes derselben ein eigener verlässlicher und verantwortlicher Verwalter angestellt werden. Die weitere Bitte der Universität, dass alle Privatstudien verboten und niemand in österreichischen Diensten augestellt werden solle, der nicht drei Jahre an einer „österreichischen” Universität studiert hätte, fand zwar die Zustimmung der Commission, aber nicht jene der oberösterreichischen Behörden, weil hierdurch manch’ treffliches Individuum von dem österreichischen Dienste ausgeschlossen und der österreichischen Jugend der Besuch ausländischer, doch ebenfalls florierender Universitäten in vielen Fällen unmöglich gemacht würde. Am 18. August 1698 traf die Commission in Freiburgern und nahm am 1. September die feierliche Huldigung der Bürgerschaft entgegen1), dann wurde der Stadt-Magistrat aufgelöst und eine Neuwahl desselben angeordnet, aus welcher Stephan Bayrer als Obristmeister (Bürgermeister), Joseph Christoph Rieher als Statthalter des Bürgermeister-Amts und Ignaz Mayer als Statthalter des Schultheissen-Amts hervor- giengen und provisorisch bis auf höhere Bestätigung eingesetzt wirrden. Zu dem neucreierten Amte eines Ober-Schult- heissen oder Regierungs-Commissars wurde Aegidius von Greith (Greuth) berufen. Die Stadt wurde angewiesen, die Kasernen, Wach- häuser, Brücken, Wasserlaufe, Pulverthürme und andere derlei Gebäude, wie es während der französischen Herrschaft der Fall war, auch fernerhin zu erhalten, wozu sich die Stadt ohne Widerrede bereit erklärte. Ferner erwarb die Commission von dem Bischof von Basel den sogenannten „Basler Hof” in Freiburg als Amtshaus für die beiden vorderösterreichischen Wesen und von der Stadt den sogenannten „Schwedischen Hof” zur Bequartierung des mit der Allerhöchsten Entschliessung vom 24. August 1698 zum Commandanten von Freiburg ernannten GFWM. Philipp Landgrafen zu Hessen-Darmstadt. Sodann wurde der b Schreiber, a. a. O., IV, 218.