Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
114 Langer. treffen und bezüglich der definitiven Einrichtung desselben ein ausführlicher Bericht mit beigefügtem Gutachten zu erstatten. Die Franzosen machten indessen noch immer keine Anstalten zur Räumung der abzutretenden Festungen; die Festungswerke, besonders jene in Breisach, waren mancherlei, den Franzosen offenbar nicht unwillkommenen Beschädigungen ausgesetzt, und die fortwährende Verzögerung in der Ausführung der Friedens-Bedingungen, nämlich, nicht blos was Freiburg und Breisach, sondern auch was die an das Reich zurückzugebenden Festungen Kehl und Philippsburg betraf, war auch nicht geeignet, das Ansehen des Kaisers und des Reiches zu erhöhen. Deshalb baten die ober- und vorderösterreichischen Behörden dringend um die Beseitigung der entgegenstehenden Hindernisse und um die nachdrückliche Einflussnahme seitens des Hofes, damit Hessen-Cassel seine Truppen aus Rheinfels zurückziehe und den Franzosen diesen Vorwand ihres Zögerns benehme1). Der Beharrlichkeit des von dem Landgrafen von Fürstenberg zu dem General-Gouverneur des Eisass, Marquis d’Uxelles, gesandten Obristwachtmeister Grafen Königsegg gelang es endlich, nachdem auch Hessen-Cassel die Festung Rheinfels geräumt hatte2), dem Marquis d’Uxelles anfangs Juli 1698 die Erlassung der nöthigen Befehle an die französischen Commandanten von Freiburg, Kehl und Philippsburg wegen der Räumung und Uebergabe dieser Festungen an den Kaiser, beziehungsweise an das Reich, abzuringen. Und so erfolgte endlich am 11. Juli 1698 der Abzug des französischen Commandanten Clairac aus Freiburg und die Besitznahme dieser Stadt durch den GFWM. Carl Egon Landgrafen von Fürstenberg. An demselben Tage wurde auch Kehl von dem französischen Commandanten AVillemandor an den FML. AVürtz und am 14. Juli Philippsburg von dem Commandanten de Bordes an den FZM. Freiherrn von Thüngen übergeben, Breisach aber blieb noch nahezu zwei Jahre in den Händen der Franzosen. *) *) Copialbuch „Gutachten an Hof 1698”, Fol. 187 ff. *) H. K. R. 1698, Prot. Exp. Fol. 494.