Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen

Die Cavallerie-Regimenter verloren gänzlich die Estandarten•), daher auch die beim Stabe eingetheilten Estandarte-Führer entfielen. Für alle Regimenter, beziehungsweise Reiter-Gattungen, wurde ein gleicher Friedens - Stand (per Escadron 136 Mann und 118 Pferde) normiert2). Beim Regiments-Stabe, dessen Stand sich auf 34 Mann und 5 Pferde bezifferte3), wurde der Proviant-Officier auch im Frieden4), dann für jedes Regiment 2 unberittene Wachtmeister systemisiert. Der Stand des Depots war mit: 1 Rittmeister, 1 Oberlieutenant, 1 Rechnungsführer, 3 Hilfsarbeitern“j; ferner an Berittenen: 1 Wachtmeister, 1 Zugsführer, 1 Corporal; unberitten: 1 Wachtmeister, 1 Corporal, 10 Soldaten (Gemeine), 2 Officiersdienern, zusammen 23 Mann, 4 Pferde festgesetzt. In weiterer Reorganisierung der Cavallerie wurde mit Allerhöchster Entschliessung vom 3. Juni I8606) verfügt, das sämmtliche Reiter-Gattun gen in Hinkunft gleiehmässig zu verwenden seien und ein Unterschied zwischen schwerer und leichter Cavallerie, welche Benennungen gänzlich zu entfallen hatten, nicht mehr zu bestehen habe. Alle Cavallerie-Regimenter waren durchaus successive mit einem gleichen Pferdeschlage zu betheilen und mit einer Gattung Säbel zu bewaffnen7). Die gesammte Mannschaft (sowohl berittene, als unberittene) war wieder mit Carabinern und zwar Hinterlad-Carabinern,System „Werndl”8) zu bewaffnen. Die Unterofficiere (ausgenommen die Hilfsarbeiter, Curschmiede, Büchsenmacher und Escadrons-Riemer) sollten mit Hinterlad-Pistolen betheilt werden. Dieselben blieben jedoch vorläufig mit Vorderlad-Pistolen versehen und gelangten die Hinterlad-Pistolen nicht zur allgemeinen Ausgabe, da diese Waffe 1871 durch den „Revolver” ersetzt wurde. Das früher erwähnte Ergänzungs-Depot hatte nunmehr die Benennung Ergänzungs-Cadre anzunehmen und im Moblisierungsfalle an dessen Stelle die Ergänzungs-Escadron für den Nachschubs-Dienst zu treten. Bei dieser war dann weiters eine Reserve-Escadron aufzustellen, welche die Bestimmung hatte, als Stabs-Cavallerie, Train-Bedeckung, oder zu Besatzungen in festen Plätzen verwendet zu werden9). Dem Ergänzungs-Cadre oblag die Verwaltung der Augmentations- Vorräthe, die Standesführung der eigenen, sowie der im Kriege aufzustellen­den Abtheilungen, die Aufenthalts-Evidenz der Urlauber und Reserve-Männer des ganzen Regiments, die Evidenz aller Professionisten, sowie aller zu besonderen Verwendungen ausgebildeten Leute, endlich die Mitwirkuug bei der Remontierung. Der Friedens-Stand wurde per Escadron um 31 berittene und 4 unbe­rittene Gemeine erhöht, betrug sohin 171 Mann und 149 Pferde (den bis­herigen Kriegs-Stand)1“). Für den Kriegsfall hatte mit Ausnahme der Berittenmachung des Rechnungs-Wachtmeisters, welche Benennung die den Administrations- *) *) Ausgenommen ist nur das Bvagoner-Regiment Fürst Windisch-Graetz Nr. 14. welchem mit .Rücksicht auf die demselben 1791 verliehene Auszeichnung später die Bei­behaltung einer Estandarte bewilligt wurde.-) Darunter 93 berittene, 10 unberittene Gemeine. :i; An Aerzten: 1 Regiments-, 2 Ober- und 3 Suhaltern-Aerzte, dann 1 Thier-Arzt. 4) Der Dienst der ..Proviantur” umfasst die Verwaltung des Regiments-Magazins, der Hand-Cassa u. s. w. und führt der Proviant-Officier in dienstlicher Hinsicht das Com­mando über die Stabs-Abtheilung. 5) Diese, in der Corporals-Charge stehend, für den Dienst in der Rechnungskanzlei neu systemisiert. Dieselben wurden später, sowie der Rechnungsführer, zum Stabe trans­feriert (deren Zahl auf zwei herabgesetzt). ü) Circular-Verordnung vom 17. Juni 1869, Präsidiale Nr. 2134 (Normal-Verordnungs- blatt Nr. 51). 7) Für die Offieiere wurde 1870 ein leichterer neuartiger Cavallerie-Säbel eingeführt. ®) Wie bei der Infanterie dieses System 1867 für Neuanschaffungen im Principe angenommen, die factische Betheilung der Truppen aber erst von 1869 an successive durchgeführt. 9) Im Bedarfsfälle konnten zwei bis vier derselben in eine Divison oder ein Regiment vereinigt werden. 10) 1871 wurde angeordnet, dass diese Erhöhung als eine permanente anzusehen und bei allen Regimentern, wo es noch nicht der Fall, successive durchzuführen sei und ist dieser Stand seither unverändert geblieben.

Next

/
Thumbnails
Contents