Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie
— 113 Diese Art der Remontierung erhielt sich bis zum Jahre 17ß0 und wurde in diesem vorübergehend FML. de la Reintrie ausschliesslich mit der Durchführung derselben für die ganze Cavallerie betraut. Doch scheint sich die leichte Reiterei auch für diese Zeit das Recht der Selbstbesehaffung gewahrt zu haben. Um 1768 stand aber allen Regimentern das Recht der Selbst-Remontierung wieder zu. Darnach hatte, wenn ein Regiment den Ankauf selbst besorgte, der remontierende Stabs-Officier einen Revers zu fertigen, laut welchem er sich verpflichtete, die Pferde dem Kriegs-Commissär zur Assentierung vor- zuführen, kein Pferd jünger als 4 oder älter als 5 Jahre zu kaufen; Chevaux- legers-Pferde im Alter von 4 Jahren mit 14 Paust 2 Zoll, im Alter von 5 Jahren mit 14 Paust 3 Zoll, Husaren-Pferde von 4 Jahren mit 14 Paust 1 Zoll, 5jährige mit 14 Faust 2 Zoll zu assentieren. Farben waren alle erlaubt; bei Chevauxlegers durften nur Vs Stuten, die anderen mussten "Wallachen sein, bei Husaren mussten alle Wallachen sein. Für ein Chevauxlegers-Pferd waren 19, für ein Husaren-Pferd erst 15, dann von 1770 an 17 Ducaten normiert, welche Summen der Regiments-Remonten-Cassa mit 1/3 anticipando, mit 2/3 im Nachhinein, vergütet wurden. Für die schwere Reiterei waren per Pferd 20 Ducaten fixiert. Die Regimenter in Galizien konnten bis 1775 daselbst remontieren, die Pferde mussten aber je um 1 Zoll höher sein. Untaugliche Pferde wurden durch den Brigadier bei der Musterung ausgeschieden, ihre Licitation ausgeschrieben und dieselben an den Meistbietenden verkauft. Der Erlös wurde der nächsten Kriegs-Cassa abgeführt. Durch die Gründung von Gestüten ergab sich bald darauf eine neue Quelle für den Bezug von Remonten und wir finden schon 1770 den Pferdebedarf gedeckt durch sogenannte militärische Stuten, durch vom Militär eingekaufte und durch von Lieferanten gestellte Pferde. Die hauptsächlichste Quelle blieb allerdings die letztere. Der schon mehrfach erwähnte stets sich steigernde Betrug seitens der Lieferanten führte aber bald wieder zu dem Bestreben, sich von ihnen gänzlich zu befreien. Der commandievende General von Galizien, PZM. Ellrichshausen, hatte schon 1774 dem Juden Hirsch, welcher zum Ankäufe von Pferden in die Moldau gieng, den Oberlieutenant des Chevauxlegers-Regiments Kaiser, Joseph Cavallar, mkgegeben. Da derselbe bei dieser Gelegenheit vorzügliche Beweise seines Eifers und seiner Thätigkeit gegeben hatte, so schlug Ellrichshausen nun vor, denselben allein mit der Aufgabe des Pferde-Einkaufes zu betrauen. Der Hofkriegsrath gieng sofort darauf ein; die Stärke und Zusammensetzung eines Commandos unter Cavallar wurde beschlossen. In Folge der Erkrankung Cavallar’s einestheils, anderntheils in Folge des Werbeverbotes in den russischen Ländern konnte aber die erste Expedition erst 1776 stattfinden. Hiemit war die Errichtung von Remonten-Assent-Commissionen zur Deckung des Pferdebedarfes angebahnt. Die Thätigkeit Cavallar’s erstreckte sich hauptsächlich auf die Donauländer, die Kosaken-Gebiete und den Kaukasus; das Inland blieb für ihn ausgeschlossen. Zu beschaffen hatte er nur leichte Pferde und zwar nur für die in Galizien befindlichen Regimenter. Der Remonten-Ersatz für die anderwärts dislocierten Regimenter mit leichten Pferden, dann für die Cürassiere und Dragoner, geschah durch Einkauf auf den Märkten im Auslande und erfolgte durch Lieferanten, dann vertrauenswürdige, tüchtige Pferdekenner im Reiche, besonders in Württemberg, Anspach-Bayreuth, Passau und Bayern1). Im Inlande assentierten grundsätzlich nur die in Ungarn und Siebenbürgen befindlichen leichten Regimenter, die Husaren und später auch Chevauxlegers. Die Altersgrenze der zu assentierenden Remonten war zu dieser Zeit zwischen einem Minimum von 5 und einem Maximum von 9 Jahren gelegen; Höhe und Preis blieben wie bisher. *) *) In letzteren Ländern wurden Cavallerie-Pferde nur nebenher, meist nur Zugpferde angekauft. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. III. Bd. 8