Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

-- 112 — Dragoner-Pferd 60 fl. Bezüglich des Alters galt die Bestimmung, dass eine Bemonte nicht unter 4 und nicht über 7 Jahre zählen sollte. Das Mass für Dragoner-Pferde war mit 14—15, jenes für Cürassier-Pferde mit 15 — 16 Paust normiert *). Die oben geschilderte Art der Pferdebeschaffung erhielt sich auch wäh­rend der Periode des Prinzen Eugen von Savoyen; doch tritt um 1722 deutlich das Bestreben hervor, sich von den Lieferanten unabhängig zu machen. Hiezu ordnete der Hofkriegsrath mit,30. Januar 1722 an, dass die Wer­bung der Pferde, zugleich mit jener der Mannschaft, seitens der Begimenter durchzuführen sei. Zu diesem Zwecke sollten die Begimenter in Hinkunft stets auf den completen Stand bezahlt werden. Der sich dann durch Standesabgang ergehende Ueherschuss, war zur Bildung einer Bemonten-Casse zu verwenden. Es wurde hiezu seitens des Hofkriegsrathes, oder auf dessen Befehl seitens der commandierenden Generale, der Hofkammer oder des Commissariates, ein Contract mit den Begimentern, beziehungsweise den Commandanten abge­schlossen und hatten sich dieselben gegen Bevers zu verpflichten, das Begi- ment mit guten deutschen Pferden sammt Sattel und Zeug zu remontieren, die Bemonten auf eigene Kosten zum Sammelplätze zu führen und daselbst dem Kriegs-Commissär vorzustellen. Das Alter der Bemonten war mit 4—5—7 Jahren, die Höhe bei Cürassier-Pferden mit 15—16, bei Dragoner-Pferden mit 14—15 Paust bestimmt. Die Preise waren damals im Maximum für ein Cürasier- Pferd 60 Thaler, für ein Dragoner-Pferd 50 Thaler. Der Termin zur völligen Bemontierung war mit Anfang März bis halben April festgesetzt. Die Pferde sollten nach längstens zweimal 24 Stunden gemustert werden. Daneben bestand aber auch theilweise noch die Lieferung durch Pferde­händler über Contract mit der kaiserlichen Hofkammer2). Die übernommenen Pferde wurden gebrannt und erhielten die Assentnummer an einem Holzstück umgehängt. Bezüglich des Aeusseren der Pferde waren Weiss-Schimmel, Schecken, Isabellenfarbe und Lichtfalben ausgeschlossen. Alle Pferde sollten möglichst braun oder schwarz sein. Klopfhengste waren ganz ausgeschlossen, Stuten zu vermeiden. Die Vertheilung der Bemonten beim Begimente erfolgte in der Weise, dass die Leib-Compagnie freie Wahl hatte, dann den Grenadieren nur Ein- färbige zugewiesen wurden, die übrigen Pferde wurden in Koppeln von 4 bis 6 Stück gesondert und zwar unter percentueller Berücksichtigung ihrer Güte. Unter diesen Koppeln wurde dann den Escadronen nach der Losreihe freie Wahl gelassen. Als bei Beginn des österreichischen Erbfolgekrieges die Begimenter, jedenfalls in Folge schlechter pecuniärer Erfahrungen, es entschieden ablehnten, selbst für den Ankauf der Bemonten zu sorgen, trat der Ankauf durch die Hofkammer wieder ganz in den Vordergrund. Dieser erfolgte wie vorher durch Contracte mit Lieferanten, oder Besorgung durch die Landeshauptleute und ergänzte sich durch Nationalstellung seitens der Länder und durch Beute­pferde. Die deutschen Erbländer hatten nebst der Contribution und den Becruten eine bestimmte Anzahl von Pferden zu stellen, oder gaben in even­tueller Ermanglung solcher, das Geld hiefür. Die Pferdepreise variierten für Cürassiere zwischen 81—87 fl., für Dragoner zwischen 65—74 fl., für Husaren zwischen 40—45 fl. Die Höhe der Pferde betrug für Cürassier-Pferde 16 Paust, für Dragoner- und Husaren- Pferde 15 Paust. Bezüglich des Alters musste das 4. Jahr erreicht, durfte das 7. Jahr nicht überschritten sein. Der Farbe nach waren (ausser bei den Husaren) nur mehr Weiss- Schimmel ausgeschlossen. Stuten waren im Gegensatz zu früher nunmehr vorgeschrieben (ausgenommen trächtige), Hengste ausgeschlossen. J) 147-5—158, beziehungsweise 158—168-6 Centimeter. 2) Bezüglich der Lieferanten warnt Khevenliüller beim Ankäufe besonders vor dem Betrug der jüdischen Händler, welche den Pferden die Zähne zufeilten etc.

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