Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
— 100 — Cürass-Schmied (Plättner); für diese nur bis circa 1720 bei den Cüras- sieren normierte Charge, dann für jene der früher bei den Husaren, später auch bei den Uhlanen, vorübergehend vorgeschriebenen Schneider galten die analogen Obliegenheiten1). Der Trompeter, beziehungsweise Tambour bei den Dragonern, zählte, da er sein Pferd aus Eigenem anschaffen musste, auch zur Prima-plana. Er musste die vorgeschriebenen Signale kennen und ordentlich zu blasen (schlagen) verstehen2) und konnte auch zu Generalen auf Wache oder Ordonnanz commandiert werden. Bei Vorstellungen von Offleieren gebührte ihm ein Trinkgeld. Die Trompeter (Tambours) waren auch verpflichtet, den Rittmeister (Hauptmann) zu bedienen, sollten dabei jedoch zu keinen erniedrigenden Diensten gebraucht werden. Sie genossen auch, wie alle übrigen bisher erwähnten Prima-planisten, eine monatliche Gage (keine Löhnung). Seit 1769 führen auch die Dragoner-Regimenter Trompeter an Stelle der Tambours. Seit 1802 sind dieselben mit ärarischen Dienstpferden betheilt3), wurden den Corporalen gleichgestellt und wie diese mit „Er” angesprochen. Seit 18Ö3 ist für dieselben die Benennung „Escadrons-Trompeter" normiert. Derselbe steht gegenwärtig im Corporals-Range und soll die Signale zu Pferd in jeder Gangart zu blasen verstehen und die Geschicklichkeit besitzen, die zum Nachwuchs au Trompetern bestimmte Mannschaft heranzubilden4). In der Adjustierung waren und sind die Trompeter den übrigen TJnter- officieren vollkommen gleich gehalten, nur trugen sie früher zur Unterscheidung bei der deutschen Cavallerie rothe Kammquasten am Helme; bei den Husaren und Uhlanen tragen sie auch gegenwärtig noch den rothen Federbusch, beziehungsweise Rossbusch an der Kopfbedeckung. Der Schmied hatte die Obliegenheit, den Beschlag der Pferde seiner Escadron zu besorgen, wofür er nach der im Regimente festgesetzten Taxe entlohnt wurde. Er sollte Anatomie studiert haben und im Stande sein, kleine Krankheiten zu erkennen und selbst zu curieren. Den Beschlag sollte er gut verstehen und sich hüten, ein Pferd zu vernageln. Der Schmied wurde von Höheren, wie der Corporal, mit „Er” angesprochen. Im Jahre 1853 wurde für diese Charge die Benennung „Hufschmied” normiert; seit 1860 heissen sie „Curschmiede”. Der Curschmied hat gegenwärtig den Rang als Zugsführer und muss sich mit den Vorschriften für : „Militär—Thier-Aerzte und Curschmiede”, dann jenen über das „Pferdewesen des k. und k. Heeres” vertraut machen und sich, soweit sie ihn betreffen, darnach halten. Für die Behandlung der eigenen Pferde der Offleiere darf er nur die Vergütung seiner Auslagen beanspruchen. Der gründlichen Ausbildung der zur Erlernung des Hufbeschlages bestimmten Soldaten hat er alle Sorgfalt zuzuwenden. Der Curschmied ist im Frieden unberitten, im Kriege wird er mit einem Handpferde beritten gemacht. Die Escadrons-Schmiede waren stets wie die Ober-Schmiede adjustiert, nur trugen sie kein spanisches Rohr. Nach der Adjustierungs-Vorschrift vom Jahre 1871 trugen sie einen dunkelbraunen Waffenrock mit krapprother Egalisierung und weissen Knöpfen, Stiefelhose nach dem Schnitte der Dragoner, jedoch in der Farbe der Truppe, bei welcher sie eingetheilt waren, blaue Feld') Bezüglich der vorübergehend bei den Begiments-Stäben vorgeschriebenen gleichen Professionisten siehe Seite 95. 2) Ausser den Regiments-Streichen (Signalen) sollten dieselben auch die feindlichen, oder solche von fremden verbündeten Potentaten erlernen. (Kh evenliül 1er, ..Observations- Puncte.” 1., 251). 3) Von 1S02—1S07 hatte jode Escadron 2 Trompeter im Stande. 4) Nach den organischen Bestimmungen der letzten .fahre musste für den Kriegsfall für jeden Zug wenigstens ein im Trompetenblasen kundiger Mann vorhanden sein.