Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
99 und des Schreibgeschäftes, wobei er auch das Mannschafts- und Pferde- Grundbuch zu führen hatte. 1807 wurden die Fouriere von den Escadronen zum Stabe transferiert und versahen dort den gleichen Dienst für die Unter-Abtheilungen, jedoch unter der Leitung und Controle des Rechnungsführers. Nach 1849 wurden die Fouriere successive abgeschafft und übergieng deren Dienst an die Wachtmeister'). Der Musterschreiber führte unter der Aufsicht des Compagnie-Com- mandanten die Rechnungen der Abtheilung und die Schreibgeschäfte. Nach 1722 wurde diese Charge abgeschafft und deren Dienst mit jenem des Fouriers vereint. Der Feldscher versah den ärztlichen Dienst bei der Compagnie. Er hatte auch die Mannschaft gegen das sogenannte „Beckengeld” zu rasieren. In den ersten Decennien des 18. Jahrhunderts wurden die Compagnie- Feldscherer als „Gesellen” des Begiments-F eidscher er zum Stabe transferirt, erscheinen jedoch, nachdem sie mittlerweile den Titel „Unter-Chirurgen” angenommen hatten, von 1769 bis 1807 wieder bei den Escadronen eingetheilt, worauf sie erneuert, nunmehr als „Unter-Aerzte”, beim Stabe eingetheilt wurden2). Der Sattler (Riemer) hatte alle in seine Profession schlagenden Arbeiten mit Pünctlichkeit zu vollziehen und war berechtigt, für vorgenommene Reparaturen eine Entlohnung zu beanspruchen, welche entweder nach dem bei den Monturs-Oeconomie-Commissionen eingeführton, oder nach einem vom Regi- ments-Commando festgesetzten Tarife bemessen wurde. Yon 1769 an bestanden die Sattler nur bei der deutschen Cavallerie, von 1802 an nur bei Cürassieren und Dragonern bei den Escadronen, während sie bei den übrigen Reiter-Gattungen beim Stabe geführt wurden (je ein Riemer und Sattler:l). Seit 1852 ist bei jeder Escadron ein solcher Professionist als „Escadrons- Riemer" im Stande, welcher gegenwärtig im Corporals-Range steht. Die Sattler waren unobiigat, hatten in Reih und Glied zu reiten, waren aber von allen Wachen und Diensten befreit. Die Escadrons-Riemer zählten zu den Parteien ohne Officiers-Rang und sind seit 1857 obligat. Gegenwärtig soll der Escadrons-Riemer seine Profession gut verstehen und ist verpflichtet; die Sattelkammer in Ordnung und gutem Zustand zu erhalten. Im Reiten muss er soweit ausgebildet sein, dass er bei zerstreuter Dislocation zu Pferd in die einzelnen Stationen gelangen und auf Märschen der Escadron folgen kann. Die Sattler (Riemer) waren ursprünglich nach dem Belieben des Inhabers adjustiert (Husaren-Reglement 1751), später trugen sie einen dreieckigen glatten Hut, mohrengraue Röcke und Beinkleider in der Regimentsfarbe egalisiert, bei Husaren und Uhlanen in jener der Kopfbedeckung (Csako, Czapfea); Cavallerie-Säbel mit Unteroffieiers-Porte-épée und unterschieden sich von dem Ober-Schmied nur dadurch, dass sie kein spanisches Rohr trugen. In neuerer Zeit waren die Escadrons-Riemer wie die Büchsenmacher adjustiert, trugen sohin dunkelblaueWaffenröcke mitkrapprotherEgalisierungund gelben Knöpfen, lichtblaue Pantalons, dann als Kopfbedeckung eine lichtblaue Kappe (Officiers-Form) mit der Corporals-Borte, endlich den Cavallerie-Säbel. Seit 1893 tragen sie die volle Regiments-Uniform und unterscheiden sich von den gleichgestellten Chargen nur durch die an beiden Aermeln des Waffenrocks (des Attila oder Uhlanka) oberhalb des Aufschlages angebrachte Corporals-Borte. * 3 *) Ueber ihre Adjustierung siehe Seite 94.-) Ausgenommen die nur im Kriege zur Errichtung gelangende Kose rve-E seat iron, bei welcher auch weiterhin ein solcher normiert blieb. 3) Bei den Husaren von 1769—1802 zwei „Kiemer” beim Stabo. 7*