Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Beilage 1. Allerunterthänigster Vortrag des Hof-Kriegsraths-Präsidenten Prinzen Eugen von Savoyen bezüglich der in den fünf walachischen Districten einzuführenden Werwltung

238 Jacubenz. Hierin nun besteht zwar hauptsächlich des FM. Grafen Stein- ville ersteres Project zur Einrichtung der Ew. Kaiserl. Majestät zu­gefallenen walachischen Districte; weil er aber in einer so wichtigen Sache mit vollkommener Verlässlichkeit Vorgehen und insbesondere die Situation des Landes und die Eigenschaften der Einwohner, die Be­schaffenheit der Salz- und anderen Bergwerke gründlich kennen lernen wollte, so hat derselbe eine Reise dahin unternommen, Alles genau be­sichtigt und durch den, mit der ersten Deputation in Wien gewesenen, auch schon viele Jahre zur geheimen Correspondenz gebrauchten Nicolaus de Porta mit derselben selbst hieher geschickt, damit dieser die etwa weiter erforderlichen Auskünfte mündlich oder schriftlich geben könne. Zu Ew. Majestät kürzerer Information wird der Hauptinhalt der ziemlich wohl ausgeführten Relation allergehorsamst beigerückt, nämlich: 1. Diese aus fünf Districten bestehende Landschaft sei zwar sehr schön und reich an Mineralien, Salz, Wein und andern Naturproducten, aber wegen der vormaligen tatarischen Invasion grossentheils verwüstet und öde, dass also, um solche in aufrechten Stand zu bringen und wieder zu bevölkern, vor Allem zwei Dinge nöthig seien, nämlich dass ohne Zeitverlust eine Regierung errichtet werde, um diese Provinz aus dem dermaligen Chaos in eine Ordnung zu bringen, ferner, um die verlaufenen Einwohner wieder herbeizuziehen und ihnen allen Grund zur Entweichung in das Türkische zu benehmen, dass dieselben ein Jahr lang von aller Contribution freigelassen und nur die der Kammer unmittelbar ge­hörigen Salz-, Dreissigst- und derlei Gefälle derzeit abgefordert werden. 2. Weil dieses Land vorhin jedesmal als ein von der übrigen Walachei zwar dependierendes, jedoch abgesondertes Banat behandelt worden, so wäre aus verschiedenen Gründen darin insofern keine Aen- derung vorzunehmen, sondern in den fünf Districten fünf Adelige, da­runter einer als Präses unter dem Titel eines Banus, Administrators oder Gubernators zu bestellen, ihnen ein jährlicher Unterhalt auszu­werfen und nebstbei der Gewinn, welchen sie aus der Rechtsprechung ziehen, zu belassen; dagegen wäre zu verordnen, dass der Präses ohne Zustimmung der andern Directoren nichts beschliessen dürfe, sondern dass alle zusammen die schriftlichen Ausfertigungen unterschreiben und sigillieren sollen. 3. Wäre ein Secretarius Status oder provinciae, Landes-Secretär, einzusetzen, um nicht nur in den Sessionen die Befehle Ew. Kaiserl. Majestät zu interpretieren und darauf die Antworten zu verfassen, son­dern auch alle vorfallenden Verhandlungen und Entscheidungen, dann die Umlagen und die Einhebung der Contribution zu notieren und da­rüber ein ordentliches Register zu führen; dessgleichen tun 4. diese und andere Cameral-Angelegenheiten zu besorgen, wäre die Ernennung einer formalen Commission erforderlich. 5. Die Autorität des Banus oder Administrators und der übrigen Directoren wäre dahin zu beschränken, dass sie ohne Einvernehmen mit dem königlichen Commissär keine Umlagen ausschreiben dürfen, dass

Next

/
Thumbnails
Contents