Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Die Cameral-Verwaltung - Steuern - Sonstige Einkünfte
216 Jacubenz. zur Zeit der Wojwoden stückweise und zu beliebigen Zeiten, sondern zu einem im Voraus bestimmten Termin vorzunehmen. 2. Da der Clerus verschiedene Immunitäten undPrivilegien geniesst, unter Anderm den unentgeltlichen Salzbezug, die Zoll- und Mauthfreiheit etc. beansprucht, so wären die Rechts- titel dieser Ansprüche durch eine Commission zu prüfen, das ihm für den eigenen Bedarf erforderliche Salz zu verabfolgen, die Mauthfreiheit aber nur innerhalb der walachisch'en Grenzen zu bewilligen. 3. Den sechs fiscalischen Orten, nämlich Ocna, Rimnik, Crajova, Caracalla, Tärgu-Jiu und Qernez wären einige Privilegien zu ertkeilen; dessgleichen den eingewanderten Bulgaren, welche fast durchwegs Kaufleute sind und zu den Landes- Einkünften viel beitragen. 4. Das Cameralwesen sei unter der Ober-Direction des commandierenden Generals van Siebenbürgen durch einen tüchtigen deutschen Cameral-Beamten zu leiten, dem in den walachischen Districten befindlichen Militär-Commandanten aber die Aufsicht über die dortigen Cameral-Beamten zu übertragen. 5. Die Haupt-Mauth (das Haupt-Zollamt) sei mit einem deutschen Beamten zu besetzen, weil die Walachen noch keine Erfahrung hierin haben, der »Commerden - Tractat« demnach manche Schwierigkeiten hervorrufen könnte. Bei den Eilial-Mauthen sei die Anstellung Einheimischer nicht zu umgehen, wiewohl hier die mangelnde Kenntniss des Schreibens und einer andern als der walachischen Sprache, dann die Ungewohnheit einer geregelten Rechnungsführung sehr hinderlich sein würden. 6. Zur Hebung des Geschäftsverkehrs sei es nothwendig, die Kaufleute gegen alle willkürlichen Gebührsforderungen zu schützen; desshalb wäre die Verfassung eines Zoll-Tarifs, nebst genauer Instruction unerlässlich. Endlich verlangt die Hof-Kammer, dass der zur Aufstellung gelangenden walachischen »Administration« keinerlei Ingerenz auf dio Cameral-Angelegenheiten eingeräumt werde und dass die genannte Landesstelle noch viel weniger den