Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

204 Jacubenz. Wie sehr Virmond von der Wichtigkeit der Einsetzung eines »Vice-Banus« durchdrungen war und wie viel Interesse er trotz seiner Krankheit für die Verwaltung des Landes be­kundete, beweist die nachfolgende Stelle seines Berichtes an den Hof-Kriegsrath de dato 25. Januar 17221): »Mit der Einrichtung wird eifrig fortgefahren; doch sei die Sache nicht so leicht, indem diese Kation es gar nicht versteht, um was es sich handelt. Es wäre gut gewesen, wenn man dem Obersten Schramm nicht jede directe Einmischung in die Provincialia verboten hätte, da er sonst die Leute mit dem modus judicia ferendi cum instructione hätte vertraut machen können.« Nicht lange mehr führte General Virmond die Ober- Direction über die kaiserliche Walachei, denn schon am 21. April 1722 erlag er seinem Leiden. Zu seinem Nachfolger wurde mit Allerhöchster Ent- schliessung vom 24. Mai 1722 der EZM. Graf Königsegg ernannt, welcher die nöthige Erfahrung auf dem Gebiete des Verwaltungswesens in hohem Grade besass und durch seine Verwendung als Gesandter am polnischen Königshofe mit den politischen Verhältnissen des Nordens und Ostens ver­traut war2). PZM. Graf Königsegg gieng energisch an die Organi­sation der fünf walachischen Districte. Zunächst erliess er eine vom 11. November 1722 datierte »Instruction an die walachische Verwaltung, in welcher er das kaiserliche Deeret vom 22. Februar 1719 als Grundgesetz erklärt,3). Der Banus habe keinen andern als blos den ihm zu­kommenden Titel zu führen, insbesondere nicht den eines »Vojwoden«; dann dürfe er nicht die Einschliessung in das Gebet verlangen, weil er nicht Landesfürst sei; ') H. K. K. 1722, Febr., 234, Exp. 2) H. K. B. 1722. Mai, 345, Exp. und 360 Eeg. 3) Neoacquist. 1722, Nr. 120.

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