Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

202 J a c u b e n z. eine Reise in die Walachei zu unternehmen, um das kaiser­liche Decret zu publicieren und bat desswegen um die wei­teren Verfügungen. Der Hof-Kriegsrath ordnete hierauf mit einem Erlasse vom 3. November 1721J) an: Virmond möge einige Deputierte aus dem Clerus und aus den Bojaren nach Siebenbürgen berufen, ihnen das kai­serliche Decret publicieren und die Special-Ausfertigungen zustellen, im Uebrigen aber sie bis zu dem Zeitpuncte ver­trösten, wo er im Stande sein werde, eine Reise nach der Walachei zu unternehmen. Er möge aber dabei jeden Schein vermeiden, »als ob man die walachisehen Districte zu einem Anhängsel Siebenbürgens machen wolle«, denn die politischen Rücksichten erheischen es, die Einwohner bei gutem Willen zu erhalten. Demgemäss berief Graf Virmond den Banus Georg Can- tacuzeno, die Administrations-Räthe, die Districts-Vorsteher, den Bischof von Rimnik, dann zahlreiche andere sowohl geist­liche, als weltliche Notablen für den 6. December 1721 nach Hermannstadt und vollzog von seinem Krankenbette aus am 7. December 1721 im Beisein des Hof-Kammerrath es Baron Haan nach Verlesung des Allerhöchsten Decretes vom 22. Februar 1719 die Installation des Georg Cantacuzeno zum Banus und der Bojaren Dositheus Bra'iloi, Stajco Benzescul, Gregor Vlasto und Constantin Strimbanul, als Administra­tions-Räthe. Tags darauf fand die Beeidigung der neuen Functionäre statt, wobei der Bischof von Rimnik die Eidesformel verlas2). Am 17. December 1721 erstatteten Graf Virmond und Hof-Kammer-Rath Haan hierüber einen gemeinschaftlichen Bericht, worauf der Hof - Kriegsrath mit Erlass vom 10. Januar 1722 erwiderte, dass mit Rücksicht auf die prag­matische Sanction künftighin in die Eidesformel nach den Worten »haeredibus successoribus legitimis« noch einzuschalten sei: »utriusque sexus«s). * 2 3 *) H. K. ß. 1721, November, 11, Keg. 2) H. K. E. 1722, Januar, 139, Exp. 3) H K. E. 1722, Januar, 144, ßeg.

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