Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 201 der fünf walachischen Distriote nach und nach zur Aus­führung. Virmond erhielt am 30. Juli 1721. vom Kaiser eine schriftliche »Instruction«, wie er die Ober - Direction zu führen habe. Diese Instruction1) weist daraufhin, »dass schon mit dem Decrete vom 22. Februar 1719 festgesetzt worden, wie die Verwaltung der Walachei in politischer und ökonomischer Hin­sicht eingerichtet werden solle; dass dieses Decret in der siebenbürgischen Kriegs-Kanzlei erliege, Virmond übrigens den Inhalt desselben den beigeschlossenen Copien entnehmen könne.« »Da aber die verfügten Anordnungen bis jetzt, verschie­dener Hindernisse wegen, nicht zur Ausführung gelangt und das an den Clerus, sowie an die Bojaren einestheils, andem- theils an die übrigen Landesbewohner gerichtete kaiserliche Rescript vom 22. Februar 1719, wie der Kaiser missfällig erfahren musste, in der.siebenbürgischen Kriegs-Kanzlei un- zugestellt und uneröffnet geblieben sind, so habe Virmond diese Fundamental-IlesoI ution und Verwaltungs-Norm fortan als alleinige Richtschnur für die Verwaltung des Landes zu betrachten, das kaiserliche Decret vom 22. Februar 1719 so bald als nur irgend möglich zu publicieren, den Banus und die ernannten Administrations-Räthe in ihre Function einzusetzen und ihnen die bezüglichen Ernennungs-Decrete zuzustellen.« »Da inzwischen einer der ernannten Administrations- Räthe, Johann Barbul, gestorben sei, werde an seine Stelle der noch von General Steinville provisorisch eingesetzte »Deputierte« Stajco Benzescul zum vierten Administrations- Rath ernannt.« Diese »Instruction« enthielt weiters die Verfügung, dass von jetzt an alle Berichte in duplo (einer für den Hof-Kriegs­rath, der andere für die Hof-Kammer) und von Virmond so­wohl, als auch vom Hof-Kammerrathe Haan zu fertigen seien. Virmond, der erkrankt war, berichtete an den Hof-Kriegs­rath, dass seine Gesundheitsverhältnisse es nicht gestatten, ’) Kanzlei-Archiv. 1721, VII, 208.

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