Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

196 Jacubenz. turalien fiir den anwesenden Soldaten und der rauhen Fou- rage zu begreifen, folglich Unsere Cameral-Gefälle gleichwohl pro bono aerarii auch dieses Jahr in salvo zu halten.« »Sonsten finden Wir keineswegs recht oder billig zu sein, den Edelleuten ausser ihren Dörfern in bonis fiscalibus das jus educilli, noch in einem Ort die decimam contributionis zu gestatten, denen Du hingegen die in Unserer vorigen Re­solution geschehene Gnädigste Zusage zu bestätigen hast, dass ihre Wohnungen seu curiae nobilitares ausser Kriegsraison mit keinem Quartier beladen, auch keiner, ohne Deiner, als Unseres derortigen Ober-Directors, oder gar Unserer Allerh. Approbation, am Leben gestraft werden solle.« »Uebrigens haben Wir schon hieroben gemeldet, dass zwar die Landes-Administration bei Anbegehrung der jährlichen Contribution ihre Gutmeinung zu eröffnen, wobei es annoch bewendet; es ist ihr jedoch andurch die Einbringung selbst nicht einzuräumen, sondern vielmehr zu sehen, dass solche ohne Beithun der Bojaren bewirkt, folglich selben, die Unter- thanen ihrer Gewohnheit nach zu eigenem Vortheil zu über­schätzen, die Gelegenheit genommen werde. Und weil es den Insassen in allen Landen zu merklicher Richtigkeit und Vergnügen angedeiht, wenn die Contribution nicht per partes andictiert, sondern das jährliche quantum künftighin jedesmal nach dem Gebrauch anderer Länder unter einem angezeigt wird, so wäre dies in allweg zu beobachten und anbei zu sehen, ob nicht die Militär-Contributiones unter einem Titel nach der Ansässigkeit oder auf andere Weise eingerichtet und dadurch die dermaligen verschiedenen modi contribuendi zur Erleichterung des gemeinen Mannes wegen der dabei unterlaufenden Privat-Excesse und Extorsionen aufgehoben werden können.« »So Wir Dir also für eine Intei’ims-Provision hiermit nebst diesem Anhang Gnädigst anzeigen, dass Du das Weitere, wie es in terminis magis generalibus nach der nebenliegenden Abschrift unmittelbar geschieht, dem Land und insonderheit den geistlichen und weltlichen Bojaren anzeigtest, dazu un­gesäumt Hand anlegest, auf dass im angehenden Frühling die Aecker mit der Sommersaat bebaut, die verlaufenen Unter- thanen aus den Wäldern und anderwärtig herbeigebracht,

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