Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739
Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 179 sich in puncto contributionis mit keiner Verlässlichkeit ent- schliessen könnten, sodann aber den Georgium Cantacuzenum pro Wojwoda einstellen, die Stände zusammenrufen und mit solchen die Administration principatus und insonderheit die materiam contributionis weiters verhandeln und nach aller Billigkeit abthun lassen würden, denen ebenfalls ein General, zu welchem das Land in den vorfallenden Begebenheiten zu recurrieren hätte, ihrem Begehren nach anzustellen versichert werden könnte.« »Sexto wird auch dieses dem mehrerwähnten Fürstenthum nicht abzuschlagen sein, dass zu den Aemtern in dem Land keine Andern als Landesinsassen benennt werden. Weil aber auch Auswärtige zu einigen Chargen zu gebrauchen Ew. kais. Majestät Allerhöchster Dienst künftig erheischen dürfte^ so glaubte man zwar, dass solches zugestanden, jedoch die Worte »nativi Valachi« zu vermeiden, hingegen dafür »veri et indigenae Valachi« zu setzen wäre, um ein jedes anständige subjectum durch den ertheilenden indigenatum seu in- colatum ad quaevis munia in principatu abeunda habilitieren zu können.« »Hierüber thut zwar der treugehorsamste Hof-Kriegsrath Ew. kais. Majestät Allergnädigste Entschliessung forderist in Unterthänigkeit erwarten, hat jedoch vorläufig darüber eine Expedition zu entwerfen und auch solche zur Allerhöchsten Genehmhaltung beizulegen, ermessen. Weil aber die Deputierten eine Audienz sehr eifrig allerunterthänigst ansuchen, Ew. kais. Majestät auch sie solcher Allerh. Gnade über das erste in Sachen abgestattete Referat bereits versichern Hessen, also wäre man der weiteren allergehorsamsten Meinung, dass ihnen solche ehestens ertheilt, nach selber, um alle ferneren Gesuche füglicher zu vermeiden, allererst die schriftliche Resolution zugestellt und sie darüber nach Hause mit allem Glimpf zu entlassen wären.« »Nachdem aber die Begnadigung dieser ohnehin auf ihre Kosten und ohne die mindeste Bürde des Aerars allhier subsistierenden Deputierten, bei dem ganzen, ex omni respectu sehr considerablen, Lande die Neigung, Devotion und Eifer gegen Ew. kais. Majestät Allerhöchste Person und Literesse merklich vergrössern dürfte, so thut bei Deroselben Clemenz 12*