Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

178 Jacubenz. werden solle, indem andurch Dero Autorität in dem Land vergrössert, auch solches zu mehrerer Devotion und Neigung herbeigezogen wird.« »Tertio ist Ew. kais. Majestät ohnehin Allergnädigst bekannt, wie stark die griechische Nation auf ihren Ritus gebunden und auf dessen Beibehaltung von solcher das Haupt­absehen in allen ihren Handlungen gemacht werde; wesswegen selber die Freiheit der Religion und dass sie darin mit keiner Gewalttätigkeit beschränkt werden sollte, einzugestehen umso weniger Anstand gefunden wird, als durch die in genere ein­führende Religionsfreiheit auch das exercitium religionis ro- mano-catholicae nicht ausgeschlossen wird und vermeinte man auch ferners zu erklären, dass die Klöster, ausser wo die Kriegsraison eine Besatzung erheischt, mit keiner Ein­quartierung belästigt, die curiae nobilitares auch ohne Noth gegen die ihnen, ex statutis provinciae zukommende Befrei­ung, nicht beschwert werden sollten.« »Quarto ist ebenmässig billig, dass mit keiner Aende- rung in dem Münzwesen ohne Vortheil oder Noth vorgegangen werde; indem aber dessen Species und Valor nicht allein für die Insassen, sondern auch zur Communication mit den an­grenzenden Ländern, um dadurch Handel und Wandel in gehörigem Gang zu erhalten, angetragen werden muss, so hat man erachtet, solche in diesem Puncte dahin zu bescheiden, dass darin ohne rhit dem Land pflegender Einverständniss und absehenden gemeinsamen Nutzen keine Aenderung angeordnet werden würde.« »Quinto haben die mehrbemeldeten walachischen De­putierten sehr stark angehalten, das anjetzo dem Fürstenthum ein Species tributi vel etiam contributionis determiniert und dabei ein für alle Mal beharrt werden möchte. Nachdem aber die Kräfte und Eigenschaften der Provinz annoch gründlich nicht bekannt, auch andere künftige Umstände allererst in diesem Geschäft die rechte Mass und Anleitung zu geben haben, also thäte man des unmassgeblichen Dafürhaltens sein, dass eine dermalen abfassende beständige Resolution gar zu bedenklich und gefährlich, mithin die Deputierten vielmehr zu bescheiden wären, dass vor erlangtem vollkommenem und ruhigem Possess des Fürstenthums Walachei Ew. kais. Majestät

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