Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Ansichten verschiedener Historiker über den Gesandten-Mord

Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes. 411 einer Ansicht beizupilichten, die niemand Anderer geäussert, als gerade — Yivenot! Was endlich Sybel’s zuletzt ausgesprochene Meinung über den Gesandten-Mord anbelangt, so möchten wir vor­läufig nur bemerken, dass es auch einigermassen »unerlaubt flüchtig« ist, den Oberstlieutenant Mayer von Heldensfeld, der ja bekanntlich Generalstabs-Chef des FML. Kospoth und gar nicht im Hauptquartier des Erzherzogs war, einen Befehl redigieren zu lassen, den dann der Erzherzog C arl »ungelesen« unterschrieben haben soll. Diese Hypothese stützt sich eben auch auf das zweifelhafte Gespräch Lehrbach’s, das Sy bei schon einmal so verhängnissvoll geworden, wie nicht weniger auf die crasse Unkenntnis militärischer Einrichtungen und Dienste, wie sie so oft auch historische Notabilitäten erweisen. Oncken giebt »als sicheres, übereinstimmendes Ergebniss der abschliessenden Untersuchungen, welche in neuester Zeit von Forschern verschiedenster Parteirichtung angestellt worden sind« an: den Szekler-Husaren war befohlen, die französischen Minister anzuhalten und ihrer Papiere zu berauben. »Zweifel­los nicht befohlen war ihnen, die Gesandten zu plündern und gar zu tödten, aber verboten kann ihnen das auch nicht ge­wesen sein, sonst hätten sie nicht ihrer That sich öffentlich rühmen, ihre Beute öffentlich verkaufen und gleichwohl gänzlich straflos bleiben können1).« Holzwarth scheint die Literatur der letzten Jahre über­haupt nicht gekannt zu haben. In seiner »Weltgeschichte«2) lesen wir, es werde erzählt »der noch in der Nähe von B,astatt(?) weilende Graf Lehrbach, der erste Bevollmächtigte des Kaisers, habe gewünscht, über die zwischen den fran­zösischen Gesandten und mehreren Mitgliedern der Eeichs- Deputation gepflogenen Unterhandlungen Licht zu erhalten und habe daher einen Obersten der Szekler-Husaren beauf­tragt8), die Gesandten auf der Landstrasse anzuhalten und ') Oncken, Das Zeitalter der Revolution, des Kaiserreichs und der Befreiungskriege. I. 832. 833. Berlin 1881. 2) VII. Band. Maynz 1887. 2. Auflage. 3) Der Auftrag eines Diplomaten an einen Obersten und dessen sofortiges Gehorchen gehört auch zu jenen verständigen Anschauungen über militärische Gebräuche und Pflichten, deren wir schon Erwähnung gethan.

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