Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Ansichten des Erzherzogs Carl über den Gesandten-Mord

Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes. 393 ein Geständniss ablegte, das sich doch nur auf eine irrige Voraussetzung gründete. Da aber nicht Schmidt allein compromittiert schien, sondern noch eine Anzahl von Officieren, ja sogar zwei Unteroffieiere und 30 Gemeine; eine wahrheits- gemässe Darstellung der That, wie sie veranlasst und, nach der Anschauung des GM. Schmidt und des Erzherzogs, auch wirklich begangen worden war, aus den angeführten Gründen nicht veröffentlicht werden konnte; so sah sich der Erzherzog in die Zwangslage versetzt, entweder der gerichtlichen Unter­suchung unbeeinflusst freien Lauf zu lassen oder aber diese Untersuchung zu beeinflussen und damit ein Ge- heimniss mit einer Leihe von Officieren, Unterofficieren und Gemeinen zu theilen, eine so gefährliche Handlung, wie sie schwerlich ein untergeordneter Commandant, geschweige denn eine auf den Höhen der Menschheit stehende Persönlichkeit wagen wird. War also der Erzherzog durch die Sachlage veranlasst, keinerlei Einfluss auf den Gang der gerichtlichen Untersuchung zu üben; hatte demnach diese, dein Befehl des Erzherzogs gemäss, nur »richtig gestellt, so wie die Sache sich eigentlich und wahrhaft zugetragen«, so war der Erzherzog aus denselben Gründen verhindert, mit einem der scheinbar compromittierten Officiere in Contact zu treten. Denn zog er einen dieser Officiere zur Verantwortung, so musste er ein Geständniss befürchten und wurde in diesem Fall gezwungen, entweder zu strafen oder dem Betreffenden die Gründe darzulegen, wesshalb er dies nicht thun könne. Ein derartiges Geheimniss mit einem dem Erzherzog unter­geordneten Officier zu theilen, hätte allein schon die Würde des kaiserlichen Prinzen mit aller Entschiedenheit verboten. Nach dem Briefe des Erzherzogs scheint es aber fast, als habe er überhaupt keine rechte Kenntniss von dem factischen Inhalt des Verhörs gehabt; doch kann das auch nicht gut angenommen werden. Gelesen kann er es kaum haben, aber kurzen Bericht muss er doch empfangen haben, der ihn in­dessen nicht genügend überzeugen oder beruhigen konnte, weil Schmidt, der Referent, ja verzweiflungsvoll an seine eigene Schuld glaubte.

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