Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Zweck und Verlauf des Rastatter Congresses bis zur Schlacht bei Stockach (26. März 1799)

10 Criste. Zeigte schon dieses Vorgehen der Franzosen, wessen man sich von ihrer Seite zu versehen hatte, so wären die Gewalt­acte ihrer Heere in Italien und in der Schweiz vollends ge­eignet gewesen, auch den Verbündetsten die Augen zu öffnen. Ein durch französischen Uebermuth hervorgerufener Aufstand in Rom gab dem Directorium Anlass, ein Truppen corps dahin zu senden, Papst Pius VI. gefangennehmen zu lassen und den Kirchenstaat in eine Republik umzuwandeln. Gefährlicher noch für Oesterreich und Deutschland als diese Gewaltthätig- keit war das Vorgehen Frankreichs in der Schweiz, wo es, unbekümmert um seine Verheissungen, Genf und Mühlhausen seinem Gebiete einverleibte, bald darauf die bisherige Eid­genossenschaft in eine »helvetische« Republik umwandelte und diese durch Waffengewalt zu einem Schutz- und Trutzbündniss zwang. Diesem Vorgehen Frankreichs am Rhein, in Italien und in der Schweiz, zu dem im April 1798 noch die Fahnen- Affaire des französischen Gesandten in Wien, Bern adotté , kam, die einen förmlichen Aufstand in der österreichischen Residenzstadt hervorrief, entsprach vollkommen das Benehmen und die Forderungen der französischen Gesandten in Rastatt. Brüsk und verletzend in der Form, verlangten diese gleich in den ersten Sitzungen als Entschädigung für den durch die »ungerechten Angriffe« des Deutschen Reiches herbeigeführten Krieg die Abtretung des ganzen linken Rhein-Ufers. Freilich war ihnen der Weg zu dieser Forderung von Seite einer der beiden deutschen Grossmächte schon längst geebnet worden, denn Preussen hatte ihnen die Erfüllung derselben schon in den Verträgen vom April 1795 und vom August 1796 ge­währleistet. In Folge dessen war auch Oesterreich in dem soeben abgeschlossenen Frieden genöthigt gewesen, dieser For­derung b e d i n g u ng s w e i s e zuzustimmen. Die Schwierig­keiten in der Wegräumung dieser, theils schwer erfüllbaren, theils lästigen Bedingungen, brauchten die französischen Ge­sandten allerdings nicht zu fürchten, wenn sie nur die Ein­willigung der übrigen Reichsstände gewannen. Diese, einge­schüchtert durch das gewaltsame Vorgehen der französischen Truppen gegen die Reichsstände zu beiden Seiten des Rheins, bewilligten denn auch am 4. April 1798 die Forderung der Franzosen gegen das Versprechen, dass die linksrheinischen

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