Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Aussagen des französischen Gesandtschafts-Personals und die ersten Gerüchte über den Ueberfall
Beiträge zur Gesclii elite des Rastatter Gesandten-Mordes. 127 zu Gunsten der beschuldigten Husaren sprechen; wenn aus einem Theil dieser Aussagen auch hervorgeht, dass die Husaren die Mörder nicht gewesen sein können; wenn selbst aus den verschiedenen Widersprüchen der einzelnen Aussagen geschlossen werden muss, dass der Ueberfall von einer kleinen Anzahl französisch oder auch deutsch sprechender Personen ausgeführt wurde, die nicht mit den Szeklern identisch sein können; dass also diese Szekler erst später, nachdem die Mordthat bereits verübt war, auf dem Schauplatz erschienen: so bleibt immer noch ein sehr begründeter Einwand übrig. Man könnte nämlich einwenden, dass die Aussagen der Franzosen zwar zweifellos an inneren Widersprüchen litten, die schwer zu erklären seien; dass selbst die Art, wie der Ueberfall dargestellt werde, unwahrscheinlich sei, wenn er von Szekler-Husaren ausgeführt worden; kurz, es könne alles hier zu Gunsten der Szekler Angeführte zugegeben werden; nichtsdestoweniger bleibe aber die Thatsache bestehen, dass sowohl in den Aussagen der Franzosen, als auch in dem viel bedeutenderen, von den in Rastatt zurückgebliebenen Gesandten unterfertigten »Authentischen Bericht« die Szekler-Husaren mit voller Bestimmtheit als die Thäter bezeichnet werden. Ob diese die That auf diese oder auf eine andere Art verübt, sei schliesslich Nebensache; Hauptsache sei vorläufig die Feststellung der Mörder und über diese sei, nach den erwähnten Documenten, kein Zweifel übrig! Zur Widerlegung dieses, wie gesagt, ganz richtigen Ein- wandes, ist es nöthig, zu untersuchen: 1. Die Entstehung, die Art und Beschaffenheit und somit der Werth der angeführten Documente; 2. ob thatsächlich noch in der Nacht des 28. April, ob selbst am 29. Morgens die Szekler-Husaren mit Bestimmtheit als die Mörder bezeichnet wurden. Die Aussagen der Franzosen sind nicht etwa auf Grund eines gewissenhaften gerichtlichen Verhörs entstanden; es sind nur angeblich durch den juge de paix in Strassburg aufgenommene »summarische Protokolle«. Dass dadurch allein der Werth dieser, ohne jede Untersuchung, ohne jede Kritik,