Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)
— 57 — und des 1. Banal-Grenz-Regiments Nr. 10 der neue Ergänzungs-Bezirk Nr. 79 gebildet. In diesen Bezirken wurden nun die Linien-Infanterie-Regimenter Nr. 70 und 79, welche ihre alte Mannschaft abgegeben hatten (wie Nr. 16), unter Instandnahme der bereits einrollierten Wehrpflichtigen der betreffenden aufgelösten Regimenter, neu aufgestellt. Beide Regimenter haben ebenfalls zur bleibenden Erinnerung, nebst dem Namen des Inhabers, noch die Benennung „Peterwardeiner-”, beziehungsweise „Otocaner-” Regiment zu führen. Die Gebiete aller hier nicht genannten Grenz-Regimenter wurden mit jenen der angrenzenden Linien-Infanterie-Regimenter INr. 78, 29, 48 und 61 vereinigt1). Im Zusammenhänge mit der Auflösung der Grenz-Eegimenter hat für die übrigen die Benennung „Linien-Infanterie-Regimenter” aufgehört und werden selbe nur als Infanterie-Regimenter bezeichnet. Im Schematismus für das k. und k. Heer werden zwar (seit 1869) die meisten Truppenkörper nach den Ländern benannt, aus welchen sie sich ergänzen, z. B. schlesisches Infanterie-Regiment Nr. 1, böhmisches Feld-Jäger-Bataillon Nr. 1 u. s. w.; doch wird diese Benennung im Dienstverkehre nicht angewendet. 1883—1897. Als eine Folge der Einführung des „Territorial-Systems” in Oesterreich wurde mit 1. Januar 1883 auch eine neue Organisation der Infanterie durchgeführt, welche in ihren Haupt-Grundzügen noch dermalen besteht* 2). Die Zahl der Regimenter wurde von 80 auf 102 vermehrt3), die neu aufzustellenden, bei gleichzeitiger Auflassung der Theilung der Regimenter in Feld-Regiment und Reserve-Commando, aus je vier der 5. (4.) Bataillone der bisher bestandenen 80 Regimenter formiert, wobei zur Ergänzung noch 8 Feld-Jäger-Bataillone in dieselben eingetheilt wurden4 5). Jedes Regiment gliedert sich im Frieden in den Regiments-Stab, 4 Feld- Bataillone zu 4 Feld-Compagnien (Nr. 1—16) und einen „Ersatz-Bataillons- Cadre”6). Im Mobilisierungsfalle wird durch das Ersatz-Bataillon noch ein „Stabs-Zug” aufgestellt6). Die Infanterie - Regimenter sind im Frieden in der Regel in jenem Militär-Territorial-Bezirke, aus welchem sie ihre Ergänzung erhalten und womöglich im Bereiche des ihnen angewiesenen Heeres-Ergänzungs-Bezirkes dislociert und mit allen 4 Feld-Bataillonen in derselben Truppen-Division eingetheilt. Nach Bedarf können dieselben jedoch auch ausserhalb ihres Ergänzungs-, beziehungsweise Militär-Territorial-Bereiches dislociert, oder einzelne Bataillone, als selbstständig detachierte Bataillone, von ihren Regimentern abgetrennt, bei einer anderen Division oder in einem anderen Territorial-Bezirke eingetheilt werden. Unter allen Verhältnissen hat aber nebst dem Ersatz-Bataillons-Cadre, den Augmentations-Vorräthen u. s. w. mindestens ein Feld-Bataillon in der Ergänzungs-Bezirks-Station dislociert zu sein. Alle Bataillone sind als gleichwerthig zu betrachten und zu verwenden, daher auch nach Bedarf ein angemessener Wechsel in der Dislocation einzutreten hat. *) Näheres hierüber ist bei den betreffenden Regimentern, dann im V. Bande unter: ,,Grenz-Truppen” zu ersehen. 2) Die 1890 und 1895 publicierten neuen organischen Bestimmungen für die Infanterie enthalten nur in einzelnen Puncten und minder wesentliche Veränderungen. 3) Die Regimenter führen den Namen ihrer Inhaber, oder einen ihnen für immer- , währende Zeiten verliehenen Namen. á) Siehe Beilage V. 5) Wird der Landsturm zur Ergänzung des Heeres in Anspruch genommen, so werden die einem Infanterie-Regimente zugewiesenen Landsturmmänner bis zu ihrer Abgabe an die Feld-Abtheilungen in eigene Ersatz-Compagnien formiert (1890). 6) Je zwei Stabs-Züge werden in eine ,,Stabs-Compagnie” vereint, welche mit den Nummern der betreffenden Regimenter in Bruchform bezeichnet wird; z. B.,.Stabs-Compagnie Nr. 27|47”. (Normal-Verordnungs-Blatt Nr. 22 ex 1890. Präs. 8911.)