Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)

— 49 ­Unter Kaiser Ferdinand (1835—1848) ergaben sich in dem Stande der Organisation der Infanterie-Regimenter nur unwesentliche Aenderungen. 1838 wurde die Charge der Fähnriche aufgehoben und erhielten die­selben den Rang als Unterlieutenant, jedoch mit einer niederen Gebühr. Durch die 1837 und 1840 publicierten Adjustierungs-Vorschriften1) wurden für die deutschen Regimenter statt der bisherigen weissen, engen Beinkleider und Gamaschen (Stiefel) lichtblaue Pantalons vorgeschrieben, welche beim Offleier an den beiden Seitennähten mit einer Gold- oder Silber­borte geziert, bei der Mannschaft mit einer weissen Passepoilschnur ver­sehen waren. Die Beinkleider bei den ungarischen Regimentern blieben un­verändert (wie 1798 normiert). Ausser dem weissen Uniform- und dem mohrengrauen Ober- oder Caput-Rock, war den Officieren auch das Tragen eines mohrengrauen Cam­pagne-Uniformrockes im kleinen und ausser Dienst gestattet* 2). Statt der von der Mannschaft der Füsiliere getragenen „Holzmützen” wurden Lagermützen aus weissem Tuche, lichtblau passepoiliert, mit der Regimentsnummer in der Egalisierungsfarbe vorgeschrieben3). Die Handschuhe (Fäustlinge) waren von weisser Farbe. Die Officiers-Lagermütze erhielt eine der gegenwärtigen ähnliche Form4 5). Der Mantel hatte, wenn nicht angezogen, wieder en bandouliére über die linke Schulter getragen zu werden. Die Feldbinde war sowohl für Stabs-, wie Ober-Officiere von schwarz­gelber Seide. Nachdem schon im Jahre 1838 ein Jäger-Bataillon probeweise mit einem Percussionsgewehre nach der Erfindung des Mailänders Console betheilt worden war, wurde dieses System durch den k. k. General-Major Freiherrn von Augustin verbessert, das darnach construierte „Zündergewehr” für die Armee vorgeschrieben und die Infanterie-Regimenter in den Jahren 1840 bis 1846 successive damit betheilt. Der Hahn war bei diesem Gewehre durch einen Hammer ersetzt, welcher durch einen Schlag auf den Hahn des Percussionsschlosses den Zünder zerquetschte und hiedurch die Entzündung der Patrone herbeiführte. Die Tragweite dieses neuen Gewehres war jedoch auch noch eine sehr geringe und betrug bei Benützung des Absehens nicht mehr als 300 Schritte. 1848—1859. In den Kriegsjahren 1848/49 waren die meisten Infanterie-Regimenter anfänglich nur mit den zwei ersten Bataillonen in das Feld gerückt; später marschierten die ersten Landwehr-Bataillone beinahe sämmtlicher Regimenter aus, dann bei einigen Regimentern auch das dritte, bei anderen das vierte Bataillon. Dieses letztere war mit Verordnung vom 28. Juni 1848 als so­genanntes „Reserve-Bataillon” mit 6 Compagnien anfgestellt worden3). Auch wurde noch mit 1. März 1849 bei den deutsch-erbländischen und galizischen Regimentern ein fünftes Bataillon aufgestellt. Die Regimenter waren sohin nicht mit dem gleichen Stande ausmarschiert und gelangten auch die mobilisierten Abtheilungen vielfach auf verschiedenen Kriegs-Schauplätzen oder in verschiedenen Armeegruppen eingetheilt zur Verwendung. Seitdem Se. Majestät Kaiser Franz Joseph am 2. December 1848 den Thron Oesterreichs bestiegen und den Oberbefehl über die gesammte *) Erstere nur für Officiere, letztere für die Mannscliaft giltig. 2) Der Oberrock wurde in jenen Fällen über dem Uniformrock getragen, wenn die Mannscliaft mit Mantel ausrückte, in welchem Falle auch Kuppel und Feldbinde über den­selben zu nehmen war. 3) Die Holzmützen waren ebenfalls weiss und waren bei der Fassung kaisergelb egalisiert; wenn selbe aus Ersparungsrücksichten durch die innere Oekonomie aus alten Röcken erzeugt wurden, durfte diese Passepoilierung auch von der Egalisierungsfarbe sein. *) Bisher wurden Tellerkappen vom Egalisierungstuche getragen. 5) Die Errichtung dieser Bataillone war aus volkswirtschaftlichen Rücksichten an Stelle der Einberufung der zweiten Landwehr-Bataillone, welche gar nicht erfolgte, ver­fügt worden. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. I. Bd. 4

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