Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)

— 39 ­Der Krieg gegen die Türken 1737/39 brachte mit Ausnahme der 1737 erfolgten Uebernahme des Leib-Regiments des Herzogs von Lothringen1) keine Veränderung in der Zahl der kaiserlichen Infanterie-Regimenter, so dass bei dem Tode Kaiser Carl VI., 1710, davon 52 bestanden. Was die innere Organisation eines Regiments in dieser Periode an­belangt, so ergaben sich in derselben nur unwesentliche Veränderungen. Die Formation in 15 Füsilier- und 2 Grenadier - Compagnien wurde aufrecht erhalten, ebenso der Normal-Stand eines Regiments mit 2301 Mann. Beim Stabe des Regiments wurde die bereits Seite 36 erwähnte Charge des Obrist-Regiments-Commandanten, dann jene des Regiments-Feld­schers (Chirurgen) neu creiert, dagegen jene des Wagenmeisters* 2) und Secretärs abgeschafft. Bei den Compagnien entfiel der Musterschreiber ganz, die Compagnie- Feldschere wurden als Gehilfen des Regiments-Feldschers zum Stabe trans­feriert. Hauptwaffe war, wie erwähnt, nunmehr die Bajonnettflinte; für den Unter- officier seit der Abschaffung der Pike das „Kurzgewehr”, eine kürzere und leichtere Gattung desselben; die „Partisane” und der Degen für den Officier. Grenadier-Officiere, sowie jene der ungarischen Regimenter3) waren mit einem Säbel und der Bajonnettflinte bewaffnet. Die an den Partisanen der Füsilier-Officiere angebrachten, verschieden­artig ausgestatteten Quasten (Troddeln) bildeten, sowie die Beschaffenheit des von allen Officieren und Unterofficieren nunmehr getragenen Stockes die charakteristischen Unterscheidungszeichen der verschiedenen Chargengrade. Die Feldbinde galt wie bisher als allgemeines Feld-(Dienstes-)Abzeichen, jedoch nicht mehr roth, sondern von schwarzgelber Seide (schwarz mit Gold). In der Bekleidung herrschte noch immer, abgesehen von der seit 1708 für alle Regimenter vorgeschriebenen perlgrauen (weissen) Farbe für die Röcke eine grosse Ungleichheit. Wahl der Farbe der Aufschläge, Camisole, Bavaroisen (Brust-Reverse) und diverse andere Bestimmungen blieben noch dem Belieben des Inhabers überlassen ; doch bestanden wenigstens schon Vorschriften, mit was für Monturs­und Ausrüstungsstücken der Mann betheilt sein musste4); ebenso enthielt das 1728 publicierte, von Feldmarschall-Lieutenant Regal seinerzeit für sein Regiment (heute Graf Browne Nr. 36) herausgegebene Reglement eine Reihe von Be­stimmungen über die Form und Beschaffenheit der einzelnen Adjustierungs­und Ausrüstungsstücke. Die in diesem Reglement enthaltenen Grundsätze wurden auch von den meisten übrigen Regimentern angenommen, ohne dass jedoch irgend eine Verordnung dieselben zur bürdenden Vorschrift erhoben hätte. Zu den, im Sinne der früher erwähnten Verordnung5) normierten Be- kleidungs- und Ausrüstungsstücken des Mannes gehörten: 1. Der Hut, nunmehr die dreieckig aufgestülpte Form annehmend (beim Officier mit Borten verziert). 2. Der die Stelle des Mantels vertretende Rock von dauerhaftem gutem Tuch, durchaus gefüttert, so weit „dass der Mann das Gewehr damit bedecken könne”. 3. Ein Camisol von beliebiger Farbe. 4. Ein Paar Hosen von gutem Tuche (meist weiss). 5. Ein Paar starke, gute Socken. 6. Ein gutes Paar Schuhe von Juchten. 7. Zwei Hemden. ri 1739 aufgelöst; auch standen zwei württembergische Regimenter wieder vorüber­gehend im kaiserlichen Dienste. a) Im Kriegsfälle wurden solche wieder normiert. 3J Die Bezeichnung Hayducken-Regimenter wurde durch obengenannte ersetzt. 4) Solche waren zumeist in den Capitulationen über Aufstellung eines oder des anderen Regiments enthalten. 5) Capitulation für die Regimenter Alt- und Jung-Lothringen ddto. 15. August 1715. (Bestallungen Nr. 4324/25.)

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