Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
— 114 — Seit 1889 endlich erfolgt die Zuweisung der Recruten für Special-Waffen (Jäger, Cavallerie, technische Truppen u. s. w.) nicht mehr durch die einzelnen Ergänzungs-Bezirke, sondern wieder aus den einzelnen Provinzen, beziehungsweise Territorial-Bezh’ken') in concreto, durch die Commanden der letzteren, bei welchen seither ein Stabs-Officier als Referent für Ergänzungs- Angelegenheiten fungiert. ») Siehe Beilage VIII.
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