Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 10. (Neue Folge, 1898)

Hauptmann Veltzé: Der schriftliche Nachlass des Feldmarschalls und General-Lieutenants Raimund Fürsten Montecuccoli - Einleitung

consequenz und Willkür geschrieben wurden, wenn man den Namen Montecuccoli’s selbst in officiellen Titeln und gerade in diesen, in den verschiedensten Schreibarten antrifft; die richtige Schreibweise ist Montecuccoli. Bezüglich des Titels kann nur „Graf Montecuccoli“ als ursprünglich gelten; alles Andere, was man in verschiedenen Publicationen (theilweise allerdings erdichtet) findet, ist ihm erst verliehen und von ihm erworben worden. Analysieren wir zuerst den militärischen Theil; man kann sagen, dass die höchsten militärischen Würden1) insgesammt in seiner Hand lagen; er bezog auch die für jede derselben aus­geworfene Summe2), was auch aus der Neubesetzung derselben nach seinem Tode hervorgeht. Das Hofkriegsraths-Präsidium erhielt der Markgraf Hermann von Baden, die Generallieutenants-Stelle der Herzog von Lothringen, die Obristenstelle von Raab der Marquis von Gräna. 3) Die höchste militärische „Charge“, die Montecuccoli bekleidete, ist die des Feldmarschalls; überdies war er noch wirklicher Geheimer Rath und Kämmerer. Diese Titel sollen daher bei vollständigen officiellen Namens­angaben nicht fehlen; als kleiner oder gewöhnlicher Titel genügt jedoch „Feldmarscliall und Generallieutenant“. In der Angabe seines Adels ist jedoch am meisten und auch am consequentesten gesündigt worden; Raimund Montecuccoli wird überall „Reichsfürst“ genannt; in diesen Fehler sind nicht nur die älteren Biographen und ihre Nachfolger, die auf Grund dieser gearbeitet, verfallen, sondern auch neuere, auf Quellen sich stützende, unter diesen auch Campori. B Das Hofkriegsraths-Präsidium war keine ausschliesslich militärische Stellung, es war ein Ministerposten, und zwar nicht nur für den Krieg, sondern auch für die, die Türkei betreifenden äusseren Angelegenheiten ; der Generallieutenant war als „Lieutenant“ des obersten Kriegsherrn, des Kaisers, der prädestinierte Ober-Commandant für den Kriegsfall und bedeutete für sich auch keine „Charge“; der „Obriste Land- und Hauszeugmeister“ war sozusagen der Artillerie-Direetor (General-Inspector) und der „Obriste (General) von Raab und den incorporierten Grenzen“ der Corps-Commandant dieses Districtes. 2) Siehe hier 11/27. Kr. A., Mém. XXVIII. 293. s) Diar. Eur. XLIII. p. 1 ff.

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