Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 10. (Neue Folge, 1898)
Hauptmann Veltzé: Der schriftliche Nachlass des Feldmarschalls und General-Lieutenants Raimund Fürsten Montecuccoli - Einleitung
und Generallieutenants Raimund Fürsten Montecnecoli. 181 Die Lösung dieses, an und für sich einfachen Räthsels ist nicht ohne Interesse. Es muss vor Allem auffallen, dass, wenn dem Grafen Monte- cuccoli, wie meist angegeben wird 1678,’j der Reichsfürstenstand verliehen worden wäre, dieser nicht, wie es üblich war, aufseinen ältesten und einzigen Sohn Leopold übergieng,2) sondern demselben erst im Jahre 1689, also neun Jahre nach dem Tode seines Vaters, verliehen wurde. Die Acten dieser Standeserhöhung geben schon die Lösung; im Originalconcept3) derselben vom 25. Mai 1689 heisst es nach der Einleitung (auf die noch später speciell zurückgegangen werden muss), bei Anführung der Verdienste Raimund Montecuccolrs: . . sondern auch Wir, sowohl aus eigener Bewegniss, als auf oft wiederholt ausdrücklicher Recommandation, hochg. Königs in Spanien und der jüngst verstorbenen Königin Christine in Schweden Liebden, auch verschiedener Chur- und Fürsten4), in den Reichsfürstenstand zu erheben und seiner stattlichen Verdienste, nachdem er schon die höchsten Stellen in Unserer Armada betreten und ihm diesfalls Nichts Weiteres zugelegt werden können, mit dieser hohen Würde zu krönen gesinnt gewesen, wann dies Unser Vorhaben aber, wegen seines inzwischen gekommenen unvermittelten Todesfalls, nicht verhindert worden wäre.“ Das Concept des in derselben Angelegenheit erlassenen Intimations - Decretesä) an die kaiserliche Hofkammer, den Hofkriegsrath, die Ungarische, Böhmische und Oesterreichische Hofkanzlei, dann des Intimationsschreibens an Churmaynz, das kais. Kammergericht, Chursachsen, Churbrandenburg, Herzog zu Lothringen und Markgrafen Hermann zu Baden desselben Datums 1 2 3 4 5 1) Mitunter wird auch, wie von Bancalari, das Jahr 1679, von Campori 1680 als Erhehungsjahr angeführt; ganz vereinsamt taucht eine Ansicht in Brochhaus Conversations-Lexicon (1894) auf, wonach Ferdinand III. 1651 Montecuccoli zum Eeichsfürsten erhoben haben soll. Möglicherweise haben die am 12, Mai, hezw. 26. Juni d. J. erfolgten Ver Ieihungen der Landstandschaft in Steyermark und Nieder-Oesterreich zu diesem Irrthume beigetragen. 2) Der Reichsfiirsten-Stand war in der Primogenitur erblich. 3) Adels-Archiv d. Minist, d. Inneren. Reichs-Acten. 4) Siehe Kr. A., Mém. XXVIII. 273; hier III/7 (Anhang). 5) Adels-Archiv d. Minist, d. Inneren. Eeichs-Acten.