Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 9. (Neue Folge, 1895)

Oberlieutenant Andreas Kienast: König Friedrich II. von Preussen und die Ungarn bis zum Hubertsburger Frieden 1762 - Die Stellung der Protestanten in Ungarn

214 K i e n a s t. Die Protestanten baten vergebens um Milderung der Reso­lution und hielten insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich des Eides für geeignet, sie von allen öffentlichen Aemtern auszu- schliessen j1) die Katholiken aber erklärten, die Verweigerung der Anrufung Mariens im Eide sei eine strafwürdige Beleidigung der Patronin des „marianischen“ Königreiches. Auf Grund der Be­stimmungen der Resolution wurden protestantische Kirchen und Schulen, soweit solche ausserhalb der Articular-Orte etwa bestanden, aufgehoben und Prediger aus den Ortschaften entfernt; an ihre Stelle wurden katholische Pfarrer eingesetzt und diesen die Kirchen und Schulen übergeben. Die Zahl der Gemeinden augsburgischen Bekenntnisses mit Kirchen (oder Bethäusern) und Predigern sank auf 205 herab; die der Calviner blieb beträchtlich grösser. Doch waren in diesen Gemeinden keineswegs alle Protestanten Ungarns inbegriffen. Während die Macht des katholischen Clerus unter Carl VI. (III.) ausserordentlich hoch stieg, sanken die beiden evangelischen Kirchen zu nur noch geduldeten Glaubenssecten herab, deren Schicksal in der Hand des Königs lag. Trotzdem fällt in diese schwere Zeit die Begründung ihrer Organisation, wie sie der Hauptsache nach noch heute besteht. Beide akatholischen Bekennt­nisse erhielten je vier Superintendenten und auch weltliche In­spectoren, bei den Lutheranern „Districtual - Inspectoren“, bei den Reformierten „Curatoren“ genannt. Die Superintendenzen zerfielen in Seniorate und auch diese, sowie jede Gemeinde, bekamen Inspectoren, beziehungsweise Curatoren. Synoden waren untersagt; es fanden jedoch in dieser schweren Zeit nicht nur stille Conventikel angesehener Protestanten, sondern auch von Gemeinden, Senioraten und Districten beschickte Versamm­lungen statt, die sich in den Zeiten grösserer Freiheit zu den stufenweise geordneten jetzigen Conventen gestalteten, welche Uber Angelegenheiten der einzelnen Körperschaften und des Ganzen 1) Carl VI. selbst ernannte za den höchsten Staatsämtern nur Katholiken, olfenbar von denselben Grundsätzen geleitet, wie Friedrich Wilhelm I., der in Preussen nur Reformierte und Lutheraner ernannte. Die Obergespäne, welche die Wahl der Beamten in den Gespanschaften und die königlichen Commissäre, welche die der Magistrate in den Städten leiteten, erhielten die Weisung, zu trachten, dass, inwieweit es möglich sei, nur Katholische gewählt würden.

Next

/
Thumbnails
Contents